Landesbergamt sperrt sich gegen Auskünfte zur Erdgasförderung

Es ist bemerkenswert, wie das Landesbergamt mit für die Landesregierung unangenehmen Anfragen von Bundestagsabgeordneten umgeht. Es ist eine Unverschämtheit, wie das Landesbergamt hier agiert. Es ist auch nicht das erste Mal, dass Anfragen an das Landesbergamt mit hohen Gebühren belegt werden.

Was hat mich so auf die Palme gebracht? Im Juni fragte ich nach den Genehmigungsunterlagen für die Erdgasförderung im Landkreis Verden. Nach meinem Dafürhalten, haben wir als betroffene Bürger ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Erdgasförderung in unserer Region fußt. Nach Nachfragen und knapp vier Monaten erhielt ich Antwort vom Landesbergamt: „Die Unterlagen müssten aus einer Vielzahl von Aktenbänden zusammengestellt … werden. Diese Vorgehensweise wäre … für Sie kostenpflichtig… Nach einer groben Schätzung müssten Sie aber voraussichtlich mit Kosten in Höhe von 250,00 Euro rechnen.“

Ich vermute dahinter Methode: So kann man auch mit für die Regierung unangenehme Fragen umgehen. Ich werde aber nicht nachlassen, um an die geforderten Informationen zu kommen. So leicht lassen wir uns nicht abwimmeln. Hierzu stehe ich bereits in Kontakt mit unserem Landtagsabgeordneten Adrian Mohr, der eine Anfrage an die Landesregierung stellen wird.