Landwirte können neuen Hilfsmaßnahmen beantragen

Landwirte können neuen Hilfsmaßnahmen beantragen

Andreas MattfeldtLandwirte können neue staatliche Hilfsmaßnahmen beantragen, die in diesem Monat gestartet sind. Durch weitere Sonderbeihilfen der EU sowie erhebliche zusätzliche Bundesmittel werden landwirtschaftliche Betriebe auf diverse Weise unterstützt. Viele Betriebe befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage aufgrund weggebrochener Exportmärkte wie Russland und Preisverschiebungen im Handel.

Milcherzeuger können bis zum 16. Januar 2017 Sonderbeihilfen aus dem neuen EU-Liquiditätshilfeprogramm beantragen. Für deutsche Bauern werden ca. 58 Millionen Euro bereitgestellt. Die Union hat sich dafür eingesetzt, dass der Bund Mittel in derselben Höhe dazu gibt, sodass nunmehr ca. 116 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm (bezogen auf die gelieferte Kuhmilchmenge im Zeitraum Dezember 2015 – November 2016). Voraussetzung ist, dass die an Erstankäufer (z.B. Molkerei) gelieferte Menge von Februar bis April 2017 im Vergleich zum selben Zeitraum 2016 nicht gesteigert wird. Näheres auf www.ble.de/DE/01_Markt/12_Sondermassnahmen/sondermassnahmen_node.html.

Darüber hinaus wird die steuerliche Gewinn- und Tarifglättung auf drei Jahre ausgeweitet. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen nicht nur aufgrund von Marktentwicklungen, sondern natürlich auch witterungsbedingt enormen Gewinnschwankungen. Damit sie mehr Planungssicherheit erhalten, wurde das Einkommenssteuergesetz angepasst. Sie können nun über drei feste Glättungszeiträume Gewinne und Verluste besser ausgleichen. Die Zeiträume: 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022. Eine Antragsstellung ist nicht nötig. Mehr auf www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/30243.html.

Am Montag ist ferner das neue Bürgschaftsprogramm für Milchviehbetriebe gestartet, um sie bei der Überbrückung finanzieller Engpässe zu unterstützen: Hausbanken können darüber Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen. Der Bund übernimmt dabei eine Ausfallbürgschaft von bis zu 50 Prozent bei Kreditsummen bis zu 300.000 Euro und einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren. Das Programm läuft bis Jahresende 2018 und umfasst ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro. Die Beantragung übernehmen die jeweiligen Hausbanken. Weitere Informationen auf www.rentenbank.de/presse/2016/buergschaftsprogrammdes-bundes-fuer-milchviehbetriebe/index.html.

Wie schon im vergangenen Jahr werden auch in 2017 zusätzliche Mittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung im Bundeshaushalt eingestellt. Wir haben erneut 78 Millionen Euro extra bereitgestellt, um den Bundeszuschuss wieder auf insgesamt 178 Millionen Euro zu erhöhen. Damit können die individuellen Versicherungsbeiträge auch in diesem Jahr – statt um 20 Prozent – um 36 Prozent gesenkt werden.