Landwirte können sich künftig besser vor Wetterextremen schützen

Künftig werden Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert. Damit hat die christlich-liberale Koalition ein altes Anliegen umgesetzt. Eine entsprechende Änderung des Verkehrssteueränderungsgesetz wurde im Finanzausschuss des Bundestages beschlossen.

Die neue Regelung ist ein Meilenstein in der Risikovorsorge für Einzelbetriebe in den Landkreisen Verden und Osterholz. Sie stellt eine wesentliche Vergünstigung der Mehrgefahrenversicherung dar und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Agrarwirtschaft in diesem Bereich entscheidend.

Bislang wurde ausschließlich die Hagelversicherung mit einem Steuersatz von 0,2 Promille auf die Versicherungssumme begünstigt. Andere Elementarschäden wie Frost oder Starkregen mussten mit 19 Prozent auf die Versicherungsprämie versteuert werden. Dies bedeutete eine erhebliche Belastung unserer Betriebe und war vor dem Hintergrund zunehmender Schäden durch Wetterextreme nicht länger tragbar. Darüber hinaus werden in den meisten EU-Mitgliedsländern landwirtschaftliche Mehrgefahren staatlich unterstützt.

Auf Druck meiner CDU/CSU-Fachkollegen aus dem Landwirtschaftsbereich wurde jetzt der Kompromiss beschlossen, den Steuersatz für die Hagelversicherung von 0,2 auf 0,3 Promille anzuheben. Im Gegenzug gilt dieser Steuersatz künftig auch für Mehrgefahrenversicherungen.
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