Lebende Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht ausnehmen

Lebende Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht ausnehmen

Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern des Hannoveranerverbandes in Verden setze ich mich für umfassende Veränderungen bei der geplanten Reform des Verbrauchsgüterkaufrechts ein. Verbraucherschutz ist mir persönlich ungemein wichtig. Die Anwendung dieses Rechts auf lebende Tiere ist aber nicht praktikabel und steht nicht nur den Absichten des Bundes entgegen sondern gefährdet auch noch den Tierschutz.

Ähnlich wie in Schweden, Frankreich und Belgien müssen lebende Tiere ausgenommen werden, wenn die europäischen Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden sollen. Andernfalls besteht zudem die Gefahr, dass der komplette Tierhandel in diese Staaten abwandert.

Gemeinsam mit dem Präsidenten des Hannoveranerverbandes Dr. Hinni Lührs-Behnken und dem Geschäftsführer Wilken Treu bin ich überzeugt, dass der europäische Rechtsgeber mit seiner Richtlinie den Verbraucher vor fehlerhaft konstruierter Fabrikationsware schützen wollte. Dabei hat er verderbliche Güter ausdrücklich ausgenommen, aber nicht explizit erwähnt, dass auch alle lebenden Tiere dem Verderb unterliegen. Das Recht gibt Käufern die Möglichkeit, nach vielen Monaten den Kaufgegenstand zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern. Die Beweislast ist dabei umgekehrt und liegt beim Verkäufer.

Was zum Beispiel bei einem defekten Toaster Sinn macht, funktioniert aber bei einem lebenden Tier nicht. Um sicherzugehen, ob ein Monate nach dem Kauf vom Käufer festgestellter Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat, müsste das Tier zur Beweissicherung getötet und seziert werden. Ein solcher Gedanke ist nur abstrus und sinnentleert.

Auch eine Rückgabe nach Monaten ist problematisch. Ich denke da vor allem an Haus- oder auch wertvolle Sporttiere die an privat verkauft werden. Wenn ich die Gewissheit habe, dass ich ein Tier jederzeit wieder zurückgeben kann und mein Geld komplett zurückbekomme, egal in welchen Zustand es ist, dann begünstig das Vernachlässigung und damit die Gefährdung des Tierwohls. Deshalb widerspricht das dem Tierschutz.

Wenn sich ein Tier über viele Monate in den Händen eines neuen Besitzers befindet, ist beim lebenden Tier medizinisch nicht zweifelsfrei nachweisbar, ob Erkrankung oder Mangel schon vor dem Kauf bestanden oder erst anschließend entstanden sind. Um sicher zu gehen, müsste man das Tier töten und sezieren. Da der Verkäufer die Beweislast hat, hat er keine Chance, Recht zu bekommen und sein Tier gleichzeitig am Leben zu lassen. Das ist völlig widersinnig und darf so nicht Gesetz werden.