Mattfeldt: Bei Fracking-Beratungen wird es knallen

VON MICHAEL LAMBEK
Verden·Berlin. Es klingt schon nach einer Kampfansage: „Bisher hat noch kein Gesetz den Bundestag so verlassen, wie es hi-neingekommen ist“, sagt der Verdener Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU). Am Donnerstag beginnen mit der ersten Lesung die parlamentarischen Beratungen über das Gesetzespaket zur Erdgasförderung, beziehungsweise zum sogenannten Fracking. 
Was Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks (beide SPD) dem Parlament zur Erdgasförderung vorlegen, ist umstritten – auch und vor allem beim eigenen Koalitionspartner, der CDU. Nicht zuletzt deswegen war in der jüngeren Vergangenheit die Beratung und Verabschiedung des Pakets durch das Bundeskabinett mehrfach verschoben worden. Die Hürden sind nicht nur deshalb hoch, weil das Gesetz durch einen rot-grün dominierten Bundesrat muss, sondern auch durch das Parlament, das noch etliche Vorbehalte hat. 
Mattfeldt, der die Probleme der Erdgasförderung und die Diskussion darüber praktisch täglich in seinem eigenen Wahlkreis Verden-Osterholz erlebt, hat innerhalb seiner Fraktion inzwischen beachtliche Unterstützung. Von „über 100 Kollegen“ spricht er, mit deren Hilfe er die Lücken in der Gesetzesvorlage schließen möchte. Seine Versuche, dies mit der SPD im Vorfeld der Kabinettsberatungen zu schaffen, sind nicht durchschlagend erfolgreich gewesen. Das ist aus Mattfeldts Sicht auch deswegen misslich, weil zwar im Rahmen des Pakets über das Wasserhaushalts- und Berggesetz beraten wird, nicht aber über die geänderten Verordnungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. 
Mattfeldt und seine Mitstreiter fordern neben der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Fracking auch eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Genehmigungsverfahren zur konventionellen Erdgasförderung. Auch die Beweislastumkehr bei Schadensfällen, die durch förderungsbedingte Erdbeben entstehen, geht der CDU-Gruppe nicht weit genug. Gefordert werden Schlichtungsstellen nach niedersächsischem Vorbild, mit deren Hilfe Hauseigentümer im Schadensfall einfach und unbürokratisch zu Entschädigungsleistungen kommen.
Streitig zwischen CDU und SPD bleibt auch die Entsorgung des Lagerstättenwassers, dem Abfallprodukt jeder Erdgasförderung. 240 Millionen Liter hoch mit Benzol und Quecksilber belastetes Lagerstättenwasser wird jedes Jahr in den Boden verpresst. In die anstehende Veränderung des Wasserhaushaltsgesetzes müsse die Verpflichtung zur Entfernung von Quecksilber und anderen Metallen aus dem Lagerstättenwasser aufgenommen werden, heißt es . Mattfeldt: „Was zurückgepumpt wird, darf eigentlich nur noch Salzwasser sein“, eine Forderung, die von Gabriel bisher konsequent abgelehnt werde. Wichtig ist Mattfeldt und seinen Verbündeten darüber hinaus, dass Fracking nicht in unbegrenzter Zahl erlaubt, sondern auf acht Erprobungsmaßnahmen beschränkt werde. Der Verdener Politiker: „Es ist noch einiger Klärungsbedarf vorhanden – in den Beratungen wird es mächtig knallen.“

 Weser Kurier vom 04.05.2015