Mattfeldt für Spezialerlaubnis

 „Feuerwehrführerschein“ Thema

Von KATJA KRUG Landkreis Osterholz. Ein spezieller „Feuerwehrführerschein“ soll sich ehrenamtlich engagierenden Bürgern den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erleichtern. Der Verkehrsausschuss des Bundestages beschloss hierzu eine Regelung. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sollen nach dem Willen des Ausschusses zukünftig Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren dürfen. Die Neuregelung muss nun vom Bundestag verabschiedet werden.
Seit der Einführung des europäischen Führerscheinrechts 1999 dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer besitzen aber nicht den für größere Fahrzeuge notwendigen C-Klasse-Führerschein. Da der Erwerb dieser Fahrerlaubnis bisher sehr teuer war, drohte ein Mangel an ausgebildeten Kraftfahrern: „Gerade den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten sowie dem Katastrophenschutz stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung“ sagt der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU) in einer Pressemitteilung zu der geplanten Änderung.
Voraussetzung für den Erwerb der neuen Fahrerlaubnis ist, dass der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen wurde und eine praktische Prüfung abgelegt hat. Einweisung und praktische Prüfung können entweder organisationsintern absolviert oder durch einen Fahrlehrer vorgenommen werden.

© Copyright Bremer Tageszeitungen AG, Datum: 28.03.2011