MdB Mattfeldt: Kommunen haben mehr Zeit bei Ganztagsausbau
Diese Woche hat das Kabinett eine Verlängerung der Fristen um zwei Jahre für Kommunen zum Ausbau ihrer geförderten Projekte zum Ausbau der Ganztagsbetreuung beschlossen. Dies kündigt der Bundestagsabgeordnete Mattfeldt in einer Pressemitteilung mit.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart und unter Berücksichtigung der Wünsche der Länder und Kommunen wird somit Planungssicherheit für die nächsten Jahre gewährleistet. Zwischenzeitlich waren in manchen Ländern Unsicherheiten entstanden da, wie im Falle Niedersachsens, die Förderrechtlinien erst sehr spät veröffentlicht wurden. Gerade bei größeren Baumaßnahmen wäre durch Fachkräfte- und Lieferengpässe ein Abschluss bis Ende 2027 nicht immer garantiert.
Ein Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung sieht nun vor, dass die Maßnahmen erst bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden müssen und die anschließend Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 zu erfolgen hat. Der Entwurf wurde kürzlich in erster Lesung im Bundestag vorgestellt.
Insgesamt werden durch den Bund 3,5 Milliarden Euro für den Ganztagsausbau bereitgestellt. Davon wurde ein Teil bereits vorab für den beschleunigten Infrastrukturausbau von 2020 bis 2022 freigegeben. Im Wahlkreis Osterholz-Verden stehen zurzeit rund 11 Mio.€ zur Verfügung, um den Ganztagsausbau zu ermöglichen. Der Bund übernimmt dabei einen Anteil von rund 70 Prozent im Investitionsprogramm, während Land und Kommune je 15 Prozent beisteuern.
„Damit die Kommunen die anstehenden Aufgaben für den Ganztagsausbau bewältigen können ist die neue Planungssicherheit eine enorme Hilfe.“, sagt der Abgeordnete Mattfeldt. „Die neue Regierung hat diesen neuen Gesetzesentwurf sehr schnell vorgelegt und damit ihre Versprechen in Bezug auf die aufgekommenen Unsicherheiten bezüglich der Planungssicherheit eingelöst.“