Mitarbeit im vorübergehend eingesetzten Petitions- und Hauptausschuss

Mitarbeit im vorübergehend eingesetzten Petitions- und Hauptausschuss

Auch wenn in Berlin bisher noch keine Regierungsverhandlungen aufgenommen worden sind, hat der Deutsche Bundestag bereits mit einigen Ausschüssen die Arbeit wieder aufgenommen. Ich bin dafür von der Fraktion sowohl im Petitionsausschuss als auch im Hauptausschuss eingesetzt worden. Auch wenn im Moment noch keine Koalition zustande gekommen ist, warten die Herausforderungen nicht so lange, bis wir in Deutschland eine neue Regierung haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir im Parlament unsere Arbeit schnellstmöglich wieder aufnehmen. Neben meiner Arbeit im Petitionsausschuss werde ich im Hauptausschuss als stellvertretendes Mitglied, insbesondere für Wirtschaftsthemen, mitarbeiten.

Der Hauptausschuss wurde in dieser Woche vorübergehend zur besseren Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages eingesetzt. Er wird Ausschuss im Sinne der im Grundgesetz ausdrücklich genannten Ausschüsse für Europa, Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten sein. Er ist zudem Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Er hat kein Selbstbefassungsrecht, sondern seine Zuständigkeit wird durch Überweisung durch das Plenum begründet. Dieser Ausschuss wird es dem Bundestag wie bereits 2013 ermöglichen, die notwendigen Vorhaben und Anträge zu beraten. Der Vorsitz obliegt dem Bundestagspräsidenten, Dr. Wolfgang Schäuble, oder einem seiner Stellvertreter. Der Hauptausschuss wird 47 Mitglieder umfassen, 17 davon wird die CDU/CSU-Fraktion stellen. Die konstituierende Sitzung fand am Mittwoch statt. Darüber hinaus sind ein Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie der Petitionsausschuss dabei, ebenfalls ihre Arbeit aufzunehmen. Bis auf weiteres werden diese beiden Ausschüsse aus neun Mitgliedern bestehen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt je drei Mitglieder.