Mittelständler können ab sofort die neuen KfW-Schnellkredite beantragen

Ab sofort können mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise wirtschaftliche Engpässe überbrücken müssen, die neuen KfW-Schnellkredite beantragen. Das Angebot steht allen Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern zur Verfügung, die seit mindestens Januar 2019 am Markt aktiv sind.

Ich freue mich sehr, dass durch die Garantien des Bundes die Kredite, die für Investitionen und Betriebsmittel vergeben werden, zu 100 Prozent  abgesichert sind. Damit entfällt die Risikoprüfung durch die Hausbank, die für die Antragstellung bei der KfW-Bank zuständig ist. Auf diese Weise sollen die dringend benötigten Liquiditätshilfen den mittelständischen Firmen deutlich schneller bereitgestellt werden, als das bisher möglich war.

Voraussetzung für einen positiven Kreditbescheid ist, dass das antragstellende Unternehmen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder bei jüngeren Firmen im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat. Der maximale Kreditbetrag umfasst bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, wobei die Höchstgrenzen bei 800.000 Euro für Firmen mit über 50 Beschäftigten und bei 500.000 Euro bei Firmen mit maximal 50 Beschäftigten liegen.

Weitere Informationen mit Tipps zur Vorbereitung auf das Bankgespräch finden sich auf:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

Auch die Laufzeit von bis zu zehn Jahren und die Möglichkeit auf zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Kreditaufnahme sollen dem Mittelstand helfen. Daneben wurden die Laufzeiten bei den bereits gestarteten KfW-Sonderprogrammen verlängert. Diese zusätzlichen Kreditangebote sowie die Corona-Soforthilfen in Form von Zuschüssen für kleinere Unternehmen gehören zum umfassenden Rettungsschirm für die Wirtschaft, um die aktuelle Krisensituation zu überstehen und Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Zukunft zu sichern.