Neue Sicherheitsgesetzgebung von Innenminister de Maizière verbessert Schutz für Bürger und Einsatzkräfte

13. März 2017

am maiziereIch freue mich über die neuen Gesetze zur Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Einsatzkräfte! Nach Meldung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurden für die Verbesserung der inneren Sicherheit in Deutschland in den letzten Tagen wichtige Fortschritte erreicht.

Bereits Ende Februar hat das Bundeskabinett einen von de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der die Nutzung der bei den Fluggesellschaften vorhandenen Passagierdaten durch deutsche Sicherheitsbehörden ermöglicht. Ein europaweiter Datenaustausch trägt nicht allein zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, sondern in ganz Europa bei. Künftig können Reisebewegungen von Straftätern und Terroristen besser nachvollzogen werden und tragen somit zur erfolgreicheren Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Terror-Straftaten und anderer schwerer Kriminalität bei. Wir müssen alles dafür tun, damit unsere Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft frei und sicher in Deutschland leben können. Sie alle haben Anspruch auf wirksamen Schutz und erwarten zu Recht von uns, dass wir für ihre Sicherheit sorgen.

Auch die Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten wurde verbessert. Sie nehmen mit ihrer Arbeit erhebliche persönliche Gefahren in Kauf, wofür ihnen Respekt und Dank gebührt. Umso alarmierender sind da die steigenden Zahlen von Angriffen gegen Polizisten. Hier müssen wir ein klares Zeichen setzen und unsere Wertschätzung der Arbeit unserer Polizisten auch mit Taten untermauern. Wer unsere Polizisten angreift, muss die harte Hand des Rechtsstaates spüren. Anfang Februar hat das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und anderen Einsatzkräften beschlossen. Der Entwurf sieht einen neuen Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ vor. Unter anderem liegt fortan auch dann bereits ein besonders schwerer Fall vor, wenn ein Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, auch wenn noch keine Verwendungsabsicht besteht. Alle neuen Regelungen gelten nicht nur für Polizisten, sondern auch für die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und des Zivil- und Katastrophenschutzes.

Anfang Februar wurde mit einem Gesetzentwurf de Maizières auch bereits der Weg für das Projekt „Polizei 2020“ bereitet. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Diese stammen in ihrer Grundstruktur noch aus den 1970er Jahren. Im 21. Jahrhundert können wir uns im Polizeibereich keine zersplitterte IT-Landschaft mehr leisten. Das neue Gesetz leitet hier eine Zeitenwende ein. In einem groß angelegten Modernisierungsprojekt wird ein übergreifendes Informationssystem beim Bundeskriminalamt geschaffen werden, um Informationen künftig besser zusammenführen und austauschen zu können. In unserer föderalen Sicherheitsarchitektur werden damit dringend notwendige neue einheitliche IT-Standards geschaffen. Doppelstrukturen bei den Bundesländern werden abgeschafft.