Neues Bundesprogramm zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser

Neues Bundesprogramm zur Förderung der Mehrgenerationenhäuser

mattfeldt 07Bereits im Sommer vergangenen Jahres war klar, dass die wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser auch ab 2017 mit einer längerfristigen Förderung gesichert werden soll. Jetzt liegt die konzeptionelle Ausgestaltung hierfür vor.

Im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationen-
häuser II – aus dem auch die Mehrgenerationenhäuser in den Landkreisen Verden und Osterholz gefördert werden – wird am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern starten. Dieses soll zunächst bis 2020 laufen. Wir wollen mit dem neuen Programm die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen möglichst umfassend erhalten, um Erfahrungswissen zu sichern.

Das neue Konzept ist so ausgestaltet, dass die Mehrgenerationenhäuser mehr Flexibilität in ihrer Arbeit hätten und so die Möglichkeit bekommen, ihre Angebote künftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort auszurichten. So können wir die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken.

Weiterhin bleibt eine Kofinanzierung von Kommune, Landkreis und/oder Land notwendig. Die Gesamtfördersumme je Haus bleibt bei jährlich 40.000 Euro – diese setzt sich aus dem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und der Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro zusammen.

Die Förderrichtlinie und der Start des Interessenbekundungsverfahrens sind für April 2016 geplant. Länder, Kommunale Spitzenverbände und Kommunen sowie die bisher geförderten Mehrgenerationenhäuser sollen zeitnah darüber informiert werden. So wird sichergestellt, dass alle bisher geförderten Mehrgenerationenhäuser – wie die beiden in Dörverden und in Osterholz-Scharmbeck – genügend Zeit haben, sich am Interessenbekundungsverfahren und am danach folgenden Antragsverfahren zu beteiligen.