Neues Förderangebot der KfW: Zuschüsse zur Sicherung gegen Einbruch

Neues Förderangebot der KfW: Zuschüsse zur Sicherung gegen Einbruch

finanzen euroPrivate Eigentümer und Mieter können nun finanzielle Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Angelegt ist das Zuschussprogramm auf drei Jahre und wird insgesamt mit rund 30 Mio. Euro vom Bund unterstützt.

Allein im vergangenen Jahr kam es in Deutschland zu über 150.000 Wohnungseinbrüchen. Fast die Hälfte der Einbruchsversuche wird aber abgebrochen, wenn technische Schutzvorkehrungen vorhanden sind. Und genau dort wollen wir mit dem Förderprogramm ansetzen: es gibt einen Zuschuss für den Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern, den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden und für baugebundenen Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Bild- oder Gegensprechanlagen.

Die Förderung kann jeder beantragen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Gefördert werden sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt wird. Der Zuschuss liegt je nach Investitionskosten zwischen mindestens 200 Euro und maximal 1.500 Euro (10 Prozent der Investitionssumme).

Weitere Informationen und Förderdetails sind bei der KfW unter www.kfw.de/einbruchschutz abrufbar.