Petition der Bürgerinitiative zur Erdgasförderung

Noch in der letzten Legislaturperiode habe ich der Völkerser Bürgerinitiative „No Fracking“ empfohlen, eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen, mit der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für die herkömmliche Erdgasförderung als auch für das sogenannte Fracking herbeigeführt werden sollen. Die Petition befindet sich derzeit in der Bearbeitung im Petitionsausschuss.

Die Petition fordert unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung für jegliche Erdgasfördervorhaben – unabhängig von der zu fördernden Menge oder Art –, ein Verbot der Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser sowie eine Beweislastumkehr im Falle von durch die Erdgasförderung induzierten Erdbeben. Diese Forderungen vertrete ich bereits seit langem bei meiner Arbeit in sämtlichen Bundestagsgremien – so fällt es mir nicht schwer, für diese Petition zu kämpfen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen zu den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung auf Hochtouren, da die Gesetzesvorhaben noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden sollen. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass in der Zeit um Ostern das Gesetzespaket im Bundeskabinett behandelt wird. Anschließend wird es in den Bundestag eingebracht und beraten. Im Zuge dessen wird auch die Petition in die Arbeit der zuständigen Fachausschüsse einbezogen werden. Ich bin gespannt, wie der Gesetzesentwurf aussehen und ob er bereits unsere Forderungen enthalten wird.

Ich bin nicht nur Mitglied im Petitionsausschuss, sondern (wie berichtet) auch Obmann für meine Fraktion in diesem Ausschuss. Ich werde mich wie bisher persönlich im Petitionsausschuss um die Petition aus meinem Wahlkreis kümmern.