Referentenentwurf zum Heil- und Hilfsmittelgesetz

Referentenentwurf zum Heil- und Hilfsmittelgesetz

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Im vergangenen Jahr hatte ich Heilmittelerbringer zu einem Runden Tisch eingeladen. Damals hat unser Berichterstatter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Heil- und Hilfsmittel, Dr. Roy Kühne, mit den Heilmittelerbringern diskutiert und ihre Anregungen für das neue Gesetz aufgenommen.

Ich begrüße den Referentenentwurf zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der vorvergangenen Woche veröffentlicht hat. Unsere Forderungen nach der Entkoppelung von der Grundlohnsumme, zur Blankoverordnung sowie zur Präzisierung der Ausschreibungskriterien für Hilfsmittel sind im Entwurf enthalten.

Die Entkoppelung von der Grundlohnsumme und die Einführung flächendeckender Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung sind ein wichtiges Signal in Richtung Heilmittelerbringer. Dies sind zwei entscheidende Faktoren zur Verbesserung der Situation der Therapeuten. Dieses Gesetz ist eine einmalige Gelegenheit zur Stärkung der Heilmittelerbringer und eine Anerkennung der Therapeuten, ihrer Expertise und ihrer wertvollen Arbeit.

Insbesondere die Vorschläge zur Präzisierung der Ausschreibungskriterien für Hilfsmittel sind aufgenommen worden. Maßgeblicher Fokus liegt hierbei auf einer patientengerechten Versorgung. Neben dem Preis sollen zukünftig auch andere Kriterien wie die Qualität der Produkte, die Dienstleistungen der Versorger und die Ergebniskontrolle wichtige Faktoren sein. Zusätzlich sollen die Informations- und Wahlrechte der Versicherten gestärkt werden. Versicherte könnten dann auch bei Versorgungen, die über Ausschreibungen zustande kommen, die Auswahl zwischen mehreren zuzahlungsfreien Produkten haben.