Schärfere Regeln für Erdgasförderung

Landkreis Verden (lkö). Die christlich-liberale Koalition in der Bundesregierung hat sich auf eine Gesetzesinitiative für eine sichere Erdgasförderung geeinigt, die nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt auch für den Landkreis Verden eine große Bedeutung hat. „Es war ein langer Kampf, den ich in meiner Fraktion und in der FDP führen musste, um die jetzt erreichten Verschärfungen umzusetzen“, teilt der Christdemokrat mit.

Nicht zuletzt die von ihm initiierte Gründung einer 80 Leute umfassenden Gruppe mit CDU- und CSU-Politikern habe dazu geführt, dass er mit seinen Forderungen nach sicherer Erdgasförderung doch noch erhört worden sei. Die Gesetzesinitiative, so Mattfeldt weiter, enthalte wesentliche Verbesserungen in der Rechtslage für die Genehmigung von Fracking- und Erdgasfördervorhaben. Der Entwurf soll auch die Rahmenbedingungen für die Entsorgung des anfallenden Lagerstättenwassers regeln, das mit giftigen Stoffen belastet ist.

„Auch hier gibt es erhebliche Verbesserungen. Die Hürden für die Genehmigung von Fracking-Vorhaben sowie die Verpressung des kontaminierten Lagerstättenwassers werden durch diese Gesetzesinitiative erheblich höher gelegt als bisher“, berichtet Mattfeldt. Das Papier soll am 15. Mai im Kabinett beraten und anschließend vom Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Mattfeldt betont, dass die vorgelegten Änderungen zum ersten Entwurf, den die Ministerien ausgehandelt hatten und der eine verpflichtende Umweltvertäglichkeitsprüfung für Fracking-Vorhaben, das Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde sowie ein Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten beinhaltete, für den Landkreis Verden eminent wichtig seien. „In unserem Landkreis ist weniger das Fracking das Problem. In der Vergangenheit kam es vielmehr zu Problemen, die im Zusammenhang mit der konventionellen Gasförderung stehen“, so Mattfeldt, der hier den Transport von Lagerstättenwasser und dessen Verpressung im Trinkwasserschutzgebiet anführt.

Deshalb freue er sich, dass er den Kabinettsentwurf mit seiner Gruppe so ändern konnte, dass eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung für Erdgasfördervorhaben, wie sie beispielsweise in Völkersen und bald auch im Bereich Intschede stattfinden, vorgeschrieben wird. Sollte sich bei einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung nunmehr herausstellen, dass erhebliche negative Auswirkungen für das Umfeld durch das Fördervorhaben zu befürchten sind, werde eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, erklärt Mattfeldt.

Außerdem müsse jetzt für die Verpressung von Lagerstättenwasser generell eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden. „Damit haben wir die nötigen Konsequenzen aus den Unfällen, die bei uns passiert sind, gezogen. Zudem haben wir die Hürden für neue Genehmigungen so hoch gelegt, dass in Zukunft nur solche Vorhaben sowohl zur Förderung von Erdgas als auch zur Verpressung des Lagerstättenwassers genehmigt werden können, von denen keine Gefährdung für Mensch und Umwelt befürchtet werden muss“, zeigt sich der Bundestagsabgeordnete zufrieden mit dem neuen Entwurf.

Mattfeldt hätte das Einbringen von giftigen Stoffen in die Erde, wie es beim Fracking passiert, am liebsten ganz verbieten lassen. Dies sei dem Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. „Dennoch werden viele Punkte, die die Kritiker der Fracking-Methode immer wieder angeführt und gefordert haben, jetzt umgesetzt“, betont der CDU-Politiker.