Sonderprogramm für Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten

12. Dezember 2018

Nach dem Relaunch der Breitbandförderung des Bundes in diesem Sommer liegt nun ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung der Gigabit-Ziele des Koalitionsvertrages vor: die Sonderprogramme für eine Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten.

Bislang war eine Förderung dieser Einrichtungen nur möglich, wenn diese in den weißen Flecken der Breitbandversorgung lagen. Künftig können alle Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete ohne Gigabitversorgung zügig an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Einzige Voraussetzung für die Förderung ist: Der Markt stellt keine entsprechende Anbindung zur Verfügung.

Wenn alle Beteiligten engagiert zusammenarbeiten, bin ich überzeugt, dass wir noch in dieser Legislaturperiode bei den genannten Einrichtungen zu einer Vollversorgung mit Glasfaser kommen können. Durch die Gigabitanbindung von Schulen schaffen wir überdies die zentrale Voraussetzung für den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten DigitalPakt Schule.

Die Sonderprogramme für Schulen und Krankenhäuser sowie für Gewerbegebiete wurden in die allgemeine Förderrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus integriert. Das heißt die Beantragung erfolgt weiterhin in dem bekannten Verfahren. Insbesondere gelten hier die Vereinfachungen des Antragsverfahren, die im Sommer des Jahres durch den Relaunch des Programms eingeführt wurden.

Ich motiviere zusätzlich alle noch nicht in einem Förderverfahren befindlichen Kommunen, von der Bundesförderung zu profitieren und Anträge im Bundesförderprogramm und den Sonderprogrammen zu stellen. Anträge in den Sonderprogrammen können – wie im regulären Antragsverfahren auch – über www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden. Die Anträge werden kontinuierlich beschieden. Die Aufrufe sind nicht befristet.