Streitpunkt Fracking-Gesetz

Streitpunkt Fracking-Gesetz

VON MICHAEL LAMBEK
Berlin·Verden. Der umstrittene Fracking-Gesetzentwurf, dessen Beratung und Verabschiedung durch das Bundeskabinett in der Vergangenheit mehrfach verschoben worden ist, kommt nicht recht aus den Startlöchern. Noch am Dienstag berieten die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien darüber, ob sie das Thema auf die Tagesordnung des Kabinetts am 1. April setzen sollten. „Ergebnis offen“, sagte auf Anfrage der Verdener Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU).

Mattfeldt erlebt die Auswirkungen des Frackings und die Diskussionen über diese Gasfördermethode praktisch täglich in seinem eigenen Wahlkreis Verden-Osterholz. Die Erdgasförderung unter Einschluss der Frackingtechnologie hat hier erhebliche Ausmaße. Mattfeldt ist einer der Wortführer für weitgehende Einschränkungen des Frackings, für die inzwischen weite Teile der CDU-Fraktion stehen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) müssen daher ihr Gesetz- und Verordnungspaket zum Fracking nicht nur durch den rot-grün dominierten Bundesrat bringen, sondern auch durch einen Bundestag, dessen Mehrheit mit ungewöhnlich zahlreichen Änderungsverlangen warten dürfte.

Mattfeldt und Gleichgesinnte vermissen zum Beispiel die Vorschrift, Lagerstättenwasser, das Abfallprodukt jeder Erdgasförderung, über Tage aufzubereiten, statt es unterirdisch zu verpressen. Immerhin sieht der Gesetzesentwurf vor, dass bestehende Verpressungsgenehmigungen nur noch fünf Jahre gelten.

Zusammen mit anderen macht sich Mattfeldt auch für eine Verschärfung der Bestimmungen beim Wasserschutz stark. Es sei nicht klar, sagt er, warum Erdgasförderung vom Gesetzgeber nicht von vornherein in allen Wassergewinnungsgebieten zum Tabu erklärt werden. Stattdessen solle es den Ländern überlassen bleiben, einen Teil der Verbotszonen auszuweisen.
Positiv bewerten die Kritiker der Gesetz- und Verordnungsentwürfe zwar die Umkehrung der Beweislast bei Schäden durch die Erdgasförderung zum Beispiel an Gebäuden, sodass nicht mehr die Schadens-opfer sondern die -verursacher in der Beweispflicht stehen. Sie verlangen allerdings darüber hinaus die Einrichtung von Schlichtungsstellen durch die Länder, mit denen teure und langwierige Gerichtsverfahren überflüssig gemacht werden könnten.

„Wir hätten solche Punkte gern mit der SPD im Vorfeld der Kabinettsberatungen ausgeräumt“, sagte Mattfeldt dem WESER-KURIER. Dies gelte besonders, weil zwar das Wasserhaushalts- und das Bundesberggesetz, nicht aber die geänderten Verordnungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Parlament diskutiert würden.
Bild zu PM 31.03.15

aus Weser Kurier und Verdener Nachrichten vom 31.03.2015