„Verbesserungen“ beim Elterngeld

15. März 2021
Pressespiegel

Mattfeldt zur Gesetzesreform

Landkreis Verden.Zum Beschluss des Deutschen Bundestages über die Reform des Elterngeldes mit Verbesserungen bei Teilzeitmöglichkeiten, Frühchen-Monaten und Bürokratie hat der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt mitgeteilt: „Das Elterngeld ist die beliebteste Familienleistung hierzulande. Auch im Wahlkreis Osterholz/Verden nutzen junge Eltern gerne dieses Angebot, um Familie und Beruf zu vereinbaren.“ So wurden im letzten Jahr im Landkreis Verden über 11,8 Millionen Euro an junge Familien ausgezahlt. Auf seine Anfrage erhielt Mattfeldt die Auskunft, dass im Vergleich zu den Vorjahren die Anträge auf Elterngeld im Jahr 2020 zugenommen hätten: 2019 etwa lag die Gesamtsumme im Landkreis Verden bei etwa 10,8 Millionen Euro.

„Die neue Reform macht vieles für Eltern noch einfacher und flexibler“, sagt Mattfeldt. So werde die erlaubte Wochenarbeitszeit während des Elterngeldbezugs von 30 auf 32 Stunden angehoben. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeitarbeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig bei 24 bis 32 Wochenstunden (statt wie bisher bei 25 bis 30) beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen sollen künftig nachträgliche Nachweise zur Arbeitszeit erforderlich sein. Beim Bezug von Einkommensersatzleistungen, wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld, werde das Elterngeld nicht länger reduziert.

Auch sei die Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus bis Jahresende 2021 verlängert worden, damit Eltern, die nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten können, den Bonus nicht zurückzahlen müssten. Des Weiteren sieht eine Regelung zu frühgeborenen Kindern vor, „dass zusätzliche Monate Elterngeld beantragt werden können, abhängig vom errechneten Geburtsdatum“. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten.

Verdener Nachrichten vom 13.03.2021