Vergleichsportale: Verbraucher werden bei Rankings und Vielfalt zum Teil getäuscht

Vergleichsportale: Verbraucher werden bei Rankings und Vielfalt zum Teil getäuscht

Viele Informationen auf den Vergleichsportalen sind seriös und authentisch. Allerdings gibt es auch teilweise irreführende Angaben. Das geht aus der ersten Ergebnissen einer Untersuchung des Bundeskartellamtes hervor, das 150 Internet-Vergleichsportale unter die Lupe genommen hat.  Untersucht wurden die Branchen Reise (unter anderen Opodo), Energie (u.a. Verivox), Versicherungen (u.a. Check24), Telekommunikation (u.a. billigertelefonieren.de) und Finanzen (u.a. Finanzcheck).

Das Bundeskartellamt hat herausgefunden, dass bei bestimmten Rankings die ersten Plätze von Unternehmen gekauft werden können. Auch bilden die Portale oft nur die Hälfte aller bestehenden Angebote ab. Das betrifft etwa den Versicherungsbereich. Ferner wird den Verbrauchern eine Vielfalt an Portalen suggeriert. Dabei gehören viele davon wenigen großen Unternehmensgruppen an. Daher greifen diese auch nur auf relativ wenige Datenbanken für den Angebotsvergleich zu. Hier fehlt es an angemessener und umfassender Information der Verbraucher.

Viele Nutzer von Vergleichsportalen kennen sicherlich das Einblenden von Informationen darüber, wie viele Personen sich gerade ein Angebot ansehen oder wie viele Plätze noch verfügbar sind. Auch diese intransparenten Praktiken stellen eine Beeinflussung der Verbraucher dar, welche das Bundeskartellamt dank neuer Befugnisse untersuchen kann: Wir haben mit der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2017 festgelegt, dass die Marktbedingungen in einzelnen Wirtschaftssektoren geprüft werden können, wenn z.B. der Verdacht auf unlauteren Wettbewerb oder einen Verstoß gegen die AGB-Vorschriften besteht.

Immer mehr Verbraucher nutzen solche Vergleichsportale für größere Anschaffungen, monatliche Fixkosten wie Strom, Heizung und Telefon sowie Geldanlagen. Darum ist es
wichtig, dass bei den Vergleichen objektive und umfassende Grundlagen gelten. Mit unserem Gesetz haben wir im letzten Jahr die rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen.“

Das Bundeskartellamt hat die „Sektoruntersuchung Vergleichsportale“ im Oktober 2017 gestartet. Der Abschlussbericht wird in diesem Jahr erwartet.