Vorerst keine Veränderungen beim Wasser- und Schifffahrtsamt in Verden

Der Haushaltsausschuss hat dem Bundesverkehrsministerium bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung jetzt eine Hausaufgabe schriftlich mitgegeben: Bevor nicht für alle Ämter eine Kosten- und Leistungsrechnung ein- und durchgeführt wurde, darf die Ämterstruktur nicht verändert werden. Dieser Passus wurde vom Haushaltsausschuss auf mein Betreiben hin, dem Verkehrsministerium aufgegeben. Für das Amt in Verden heißt das ganz konkret, dass es keinerlei Strukturveränderungen gibt, ehe nicht die Kosten- und Leistungsrechnung die Effizienz dieses Amtes nachgewiesen hat. Ich rechne damit, dass einige Zeit ins Land geht, ehe Konsequenzen aus der Kosten- und Leistungsrechnung entstehen. Außerdem gehe ich davon aus, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt in Verden effizient arbeitet und das aus der Kosten- und Leistungsrechnung dann hervorgehen wird.

Mit den Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung werden dann gesicherte Fakten als Grundlage für eine seriöse Entscheidung vorliegen. Aufgrund dessen kann dann über die neue Ämterstruktur befunden werden.

Nicht nur die Zukunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes beschäftigt die Menschen im Landkreis Verden, sondern vor allem auch der Hochwasserschutz entlang der Aller. Hochwasserschutz ist in erster Linie Angelegenheit des Landes. Allerdings befürchteten viele durch die Einstufung der Aller als Restwasserstraße, dass der Bund diese Wasserstraße in keinster Weise mehr unterhält und somit der Wasserabfluss möglicherweise behindert wird und so eine zusätzliche Gefahr für Hochwasser entsteht. Diese Bedenken habe ich dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt und von dort schwarz auf weiß folgende Antwort erhalten: „Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmensregelungen zwischen dem Bund und den Bundesländern für Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen ist gewährleistet, dass es zu keinen nachteiligen Veränderungen des Hochwasserschutzes durch Maßnahmen des Bundes kommt.“