Vorliegendes Gutachten zum Fracing guter Anfang

7. September 2012

Ich unterstütze die Forderungen des Bundesumweltamtes, die Fracing-Technologie in Trinkwasserschutzgebieten zu verbieten. Der Schutz unseres Trinkwassers muss über allen anderen Interessen stehen.

Das Umweltbundesamt hat sich im Auftrage des Bundesumweltministeriums in einem Gutachten mit dem Thema „Erdgas-Fracing“ befasst und strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie gefordert. In Wasserschutzgebieten soll diese Technologie generell nicht mehr zum Einsatz kommen, lautet die jetzt vorgestellte Empfehlung des Umweltbundesamtes. Diese Forderung, die auch von vielen Verbänden und Bürgerinitiativen unterstützt wird, findet auch die Zustimmung des Bundesumweltministeriums.

Das Gutachten empfiehlt kein generelles Fracing-Verbot. Künftig soll allerdings im Vorfeld generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend durchgeführt werden. Auf die Notwendigkeit dieser strengen Anforderungen habe ich – wie hier bereits mehrfach berichtet – Minister Peter Altmaier bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt als Umweltminister hingewiesen. Dass diese Position nun auch wissenschaftlich untermauert wird, ist aus Sicht unserer Region zu begrüßen. Im Dezember soll sich ein Expertenforum in Berlin mit dem Fracing befassen, bevor dann zügig eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht wird.

Mir stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Fracing-Technologie bei uns in Langwedel-Völkersen überhaupt eingesetzt werden muss. Das Gas kann bei uns auch konventionell gefördert werden, es strömt dann nur langsamer aus. Ein Verzicht auf die Fracing-Methode bedeutet nicht einen Verlust des Gases, sondern lediglich eine langsamere Förderung. Vielleicht stehen in ein paar Jahren umweltschonendere Verfahren zur Verfügung, sodass unsere Nachkommen das Gas wesentlich gefahrloser aus der Erde holen können, als wir das heute können.

Ich fordere vor allem aber eine sorgfältige und technisch machbare Aufbereitung des anfallenden Lagerstättenwassers direkt an der Bohrstelle, sodass das gereinigte Wasser anschließend gefahrlos in die örtliche Kläranlage gegeben werden kann. So beheben wir nicht nur das Gefahrenpotential beim Transport des stark kontaminierten Lagerstättenwassers, sondern vor allem beendet es die Problematik der Verpressung kontaminierten Wassers im Trinkwasserschutzgebiet. Das habe ich Bundesumweltminister Peter Altmaier auch bereits mitgeteilt und warte noch auf eine Antwort, wie und ob er Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung dessen sieht.