Die Regelgröße des Parlaments wird mit der neuen Reform auf 630 festgelegt. „Kein Wahlkreis muss zerschlagen werden, alle 299 Wahlkreise und die Heimatnähe bleiben erhalten“, so Klingbeil. Ihm sei wichtig, dass gezeigt wurde, „dass wir uns selbst verändern und die Zahl der Abgeordneten deutlich reduzieren können.“

Ausgleichs- und Überhangmandate werden abgeschafft. Es kann allerdings sein, dass auch ein direkt gewählter Abgeordneter nicht mehr dem Parlament angehört. Klingbeil dazu: „Wir mussten uns für einen Weg entscheiden. Für mich war wichtig, dass wir wirklich zur Reduzierung des Bundestages kommen. Damit ich nach der nächsten Wahl sicher dem Bundestag angehöre, muss ich nun schauen, dass mein Erststimmenergebnis gut ist. Das spornt ja eher an.“

Mattfeldt sagte, er sei froh, dass die Abgeordnetenzahl verringert werde, auch wenn er das Zwei-Stimmen-Wahlrecht befürwortet hätte. Positiv sei nun, dass der Landkreis Verden nicht zerschlagen werde. Ein Risiko sieht er allerdings in der Abschaffung der Grundmandatsklausel. Zuletzt hatte die Linke davon profitiert. Sie lag unter der Fünf-Prozent-Marke, konnte aber drei Wahlkreise gewinnen und zog deshalb mit über 30 Abgeordneten in den Bundestag ein. Ein ähnliches Schicksal drohe unter Umständen auch der CSU. Falle sie unter die fünf Prozent deutschlandweit, würden deren sämtliche Mandate wegfallen. „Das kann man keinem mehr erklären“, so Mattfeldt. Dieser Passus der Wahlreform erscheine ihm bedenklich. „Ich hab’ ganz einfach die Sorge, dass wir dann wieder bei Null stehen, und dann doch wieder die Zerschlagung des Landkreises Verden ein Thema wird.“ kra

VAZ 18.03.2023