Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen für das Taxigewerbe im ländlichen Raum
Mit der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes stehen weitreichende Neuregelungen im Bereich der Mobilität an. Diese Neuerungen dürfen in meinen Augen auf keinen Fall die Grundversorgung des ländlichen Raumes beim öffentlichen Personennahverkehr in Frage stellen. Die vom Bundesverkehrsministerium angestrebte einseitige Öffnung dient lediglich Unternehmen, die gerne die lukrativen Fahrten gerade im Speckgürtel der größeren Städte übernehmen, aber den Bürgern in den verkehrsarmen Zeiten, zum Beispiel in der Nacht, an Feiertagen oder an den Wochenende nicht zur Verfügung stehen. Wir können nicht einfach Mitbewerber unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen auf den Markt lassen und damit sehenden Auges unsere Grundversorgung aufs Spiel setzen.
Nach einem intensiven Gespräch mit den Vorsitzenden des Bezirksverbandes Stade im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), den Taxiunternehmern Thorsten Schaffert aus Lilienthal und Stefan Gödeke aus Loxstedt, fordere ich mit Nachdruck, dass die geplante Gesetzesnovelle nicht dazu führen darf, die Existenzgrundlagen der ländlichen Familienbetriebe im Taxibereich weiter zu gefährden. Bereits vor Corona haben es diese Unternehmen schwer gehabt, der gesetzlichen Verpflichtung, ihr Angebot für die Bevölkerung rund um die Uhr vorzuhalten, aufrechtzuhalten.
Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Unternehmen das Personal rund um die Uhr in Bereitschaft haben und gleichzeitig genug Geld verdienen müssen, um sich den Anforderungen des modernen Beförderungsmarktes immer wieder aus eigener Kraft anpassen zu können. Deshalb habe ich Schaffert und Gödeke zugesagt, die Interessen der ländlichen Unternehmen bei der Ausgestaltung der Gesetzesvorlage in Berlin zu unterstützen.
Wir brauchen faire Bedingungen im Wettbewerb, denn sonst haben unsere kleinen und mittelständischen Taxiunternehmen in der Region gegen die neuen Anbieter, die von großen Konzernen unterstützt werden, keine Chance. Gerade in unseren ländlichen Regionen können die neuen, vor allem auf Städte ausgerichteten Mobilitätsformen, die der Gesetzesentwurf begünstigt, keine Lösung sein. Hier ist der Gesetzgeber dringend gefordert, nachzubessern.
Der Markt ist stark im Wandel. Mietwagen, Carsharing, Shuttle-Dienste wie Moia und Online-Plattformen wie Uber sind inzwischen starke Mitbewerber im vielfältigen Angebot der Fahrdienstleistungen. Die Liberalisierung im Rahmen von Mobilität 4.0 darf nicht so weit gehen, dass wir ausgerechnet jene aus dem Markt drängen, die über viele Jahre die Grundversorgung unserer Region garantieren mussten und dabei viel Geld eingesetzt haben.
Will man die Öffnung des regionalen Beförderungsmarktes für neue Anbieter, ist es wichtig, eine regulatorische Entlastung des Taxigewerbes vorzunehmen und die Stärken des heutigen Systems, wie beispielsweise den verbindlichen Ortskunde-Nachweis zu erhalten. Im ländlichen Raum gibt es andere Voraussetzungen als in der Stadt, wenn es um Entfernungen, Größe der Orte und natürlich vor allem die Fahrgastzahlen geht. Nur mit einem gesunden Mix und für alle gleiche und verpflichtende Vorgaben kann die Grundversorgung dauerhaft gesichert werden. Deshalb wäre es aus meiner Sicht besser, die Vorteile moderner Mobilität mit bestehenden Angeboten zu kombinieren und nicht die eine Lösung gegen die andere auszuspielen.