WLAN-Betreiber haften nicht mehr pauschal für Nutzer
Der Ausbau von „Hotspots“ ist wichtig für den ländlichen Raum. Darum haben sich gestern Vormittag die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag darauf geeinigt, die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen und damit Rechtssicherheit für alle Anbieter von „Hotspots“ zu schaffen.
Unter „Störerhaftung“ versteht man die derzeit geltende Rechtsklausel, dass der Anbieter eines WLAN-Netzes für Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, wenn über diesen Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Das hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Abmahnungen geführt.
Die Haftungsfreistellung soll für alle Anbieter – privat, gewerblich und neben-gewerblich – gelten, um den Ausbau von WLAN-Hotspots voranzutreiben. Das ist gerade bei uns im ländlichen Raum von enormer Bedeutung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion leistet mit diesen Änderungen auch einen entscheidenden Beitrag für digitale Teilhabe und eine flächendeckende Breitbandversorgung.