„Wo Bäckerei draufsteht, muss auch Bäckerei drin sein“: Im Gespräch mit der Bäckerinnung zur Zukunft des Bäckerhandwerks

„Wo Bäckerei draufsteht, muss auch Bäckerei drin sein“: Im Gespräch mit der Bäckerinnung zur Zukunft des Bäckerhandwerks

Gemeinsam mit den beiden Vertretern der Bäckerinnung Osterholz-Verden, Dietmar Baalk und Michael Rolf-Pissarczyk, habe ich am letzten Freitag wichtige Punkte für die zukünftige Entwicklung des Bäckerhandwerks erörtert. Insbesondere kleinere Betriebe stehen heute vor großen Hürden, etwa wenn es um die wachsende Konkurrenz durch Discounter, steigende Energiekosten oder einen zunehmenden bürokratischen Aufwand geht. Bürokratische Klammern wie etwa immer kompliziertere Deklarationspflichten, die Lebensmittelinformationsverordnung oder auch verschärfte Aufzeichnungspflichten durch das Mindestlohngesetz erschweren es Bäckern durch die entstandene Mehrarbeit zunehmend, ihrem eigentlichen Handwerk nachzugehen. Im Gespräch wurde schnell klar: Hier gilt es vorausschauend zu handeln, im Sinne unserer lokalen kleinen und mittleren Handwerksbäckereien.

Zwei wichtige Punkte im Gespräch waren der Wunsch nach einer schnellstmöglichen Reform des Arbeitszeitgesetzes sowie eine Drosselung der momentan hohen Energiekosten. Um eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Discountern, Tankstellen oder Backshops zu vermeiden, fordern die Vertreter des Bäckerhandwerks eine Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit für die Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Momentan dürfen Handwerksbäckereien Arbeitnehmer an diesen Tagen nur bis zu drei Stunden beschäftigen, während Discounter oder Tankstellen ihre vorproduzierten (Tiefkühl-) Teiglinge uneingeschränkt aufbacken dürfen. Um hier künftig für einen besseren Ausgleich zu sorgen, sollten wir darüber nachdenken, die zulässige Arbeitszeit auf fünf Stunden anzuheben. Es lohnt sich weder für die Betriebe, noch für die Angestellten, für nur drei Stunden die Arbeit aufzunehmen. Ein Limit von fünf Stunden wäre hier wesentlich praktikabler.

Auch der Begriff Bäckerei selbst muss in Zukunft besser geschützt werden. Es ist dringend notwendig, hier eine eindeutige gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Verbraucher vor Irreführung und das Handwerk vor verzerrtem Wettbewerb schützt. Die Kunden müssen Handwerksbäckereien klar von Backshops und Tankstellen, die ihrerseits Industrieware aufbacken, unterscheiden können. Dazu könnte auch eine spezifische regionale Förderung gehören, mit der unsere regionale Infrastruktur insgesamt verbessert und Investitionen in die kommunale Infrastruktur gefördert werden. Eine sogenannte GRW-Förderung wird bisher nur großen Unternehmen der Brotindustrie gewährt, während die kleinen und mittleren Handwerksbäckereien dabei bislang außen vor bleiben.