Zusammenhang Erdbeben und Erdgasförderung

Heute wird die BGR bzw. das LBEG das Gutachten zum bisher als „wahrscheinlich“ bezeichneten Zusammenhang zwischen Erdbeben und Erdgasförderung vorstellen. Wie ich hörte, soll dabei die bisherige Einschätzung eines Zusammenhangs bestätigt werden. Außerdem – so hört man – sei in Zukunft mit weiteren Erdbeben zu rechnen. Das Gutachten selbst liegt mir nicht vor.

Aus dem Landesbergamt erhielt ich auf meine Frage nach dem Gutachten zum Zusammenhang zwischen Erdbeben und Erdgasförderung die Antwort, dass ich das Gutachten noch nicht erhalten könnte. Merkwürdigerweise soll der Bericht erst Anfang dieser Woche fertiggestellt werden, so teilte man mir mit. Das Landesbergamt will den Bericht Anfang dieser Woche vorstellen, mir wird aber mitgeteilt, dass Anfang dieser Woche hierzu noch Abstimmungsgespräche stattfinden. Daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, überlasse ich nun Ihnen – das liegt im Auge des Betrachters. Erstaunlich zu sehen, wie das Landesbergamt nach dem rot-grünen Regierungswechsel mit kritischen Abgeordneten umgeht.

Ich habe bereits 2005 diesen Zusammenhang zwischen Erdbeben und Erdgasförderung hergestellt. Seinerzeit bin ich beschimpft worden, dass ein Zusammenhang nicht gegeben sei. Ich bin froh, dass die Fachleute mittlerweile zu einer anderen Erkenntnis gekommen sind.

Ich erwarte, dass umgehend die durch das Erdbeben aufgetretenen Schäden instand gesetzt werden und vom Verursacher bezahlt werden. Es kann und darf nicht sein, dass über sieben Monate hinweg die Menschen mit ihren Schäden alleine gelassen werden, zum Teil Feuchtigkeit in die Häuser eindringt und es dem Verursacher egal ist, hier schnell zu agieren und die Entschädigung durch langwierige Gutachten nach hinten geschoben werden soll. Das Bundesberggesetz regelt bereits heute, dass die Erdgasförderung vom Bergschadensrecht erfasst ist. Dennoch habe und werde ich mich weiter stark machen für eine Klarstellung des Bergschadensrechts.