Zwischenbilanz der 18. Wahlperiode: Bund setzt kommunalfreundliche Politik fort

2. Januar 2017

Andreas MattfeldtBereits im Jahr 2015 haben wir mit dem Programm zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen ein Sonderprogramm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufgelegt und so bereits einen großen und wichtigen Schritt zur Stärkung der Kommunen in Deutschland vollzogen. Darüber hinaus stellen wir ab 2017 weitere 1,5 Milliarden zur Entlastung der Kommunen bereit. Damit ist es der Bundesregierung gelungen, mit den gewählten Verteilungsschlüsseln sowohl finanzstärkere als auch finanzschwächere Kommunen in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum von der Bundesunterstützung profitieren zu lassen. Ein erster Blick auf die bislang umgesetzten und begonnenen Punkte zeigt, dass die kommunalfreundliche Politik der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode kontinuierlich fortgesetzt werden konnte. Die Politik des Bundes wirkt sich weiterhin positiv auf die Entwicklung der Kommunen aus und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Regionen zu schließen.

Bereits seit 2015 fließen unter anderem 4,35 Milliarden Euro an das Ressort Verkehr und digitale Infrastruktur. Weitere 1,1 Milliarden Euro werden seither in den Breitbandausbau investiert. Da die Maßnahmen vor allem Aufträge an kleine und mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen auslösen werden, können die Kommunen zudem mit steigenden Steuereinnahmen – gerade bei der Gewerbesteuer – rechnen. Auch Kinder und Jugendliche profitieren von der Unterstützung des Bundes. Über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hat der Bund allein bis 2014 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt. In dieser Wahlperiode wird nun nochmals auf eine Milliarde aufgestockt. Zusätzliche bis zu 100 Millionen Euro fließen in das ab 2016 unter dem Titel „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fortgesetzte Bundesprogramm zur Sprachförderung in der Kindertagesbetreuung. Damit können bis zu 4.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden. Das Programm richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden.

Auch in anderen Bereichen wurden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt und damit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt – beispielsweise durch die Novellierung des Baugesetzbuches oder die Stärkung des Ehrenamtes. Weiter partizipieren die Kommunen auch an der Fortschreibung der Entflechtungsmittel bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau von insgesamt jährlich rund 2,6 Milliarden Euro. Diese Mittel sind zweckgebunden für investive Vorhaben und können u.a. auch zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse und für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden. Da die Verwendung der Mittel keiner inhaltlichen Kontrolle durch den Bund mehr unterliegt, liegen die Fach- und Finanzverantwortung seit 2014 im Ergebnis vollumfänglich bei den Ländern.

Als ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens in Deutschland nehmen die Kommunen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Durch unsere Politik haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode bewiesen, dass wir verlässliche Partner für die Städte und Gemeinden sind. Der Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode sieht weitere Maßnahmen vor, die die Kommunen deutlich entlasten – die erste Zwischenbilanz zeigt, dass in kurzer Zeit bereits viel erreicht werden konnte. Die Unionsparteien machen eine kommunalfreundliche Politik. Wir wollen, dass Landkreise, Städte und Gemeinden keine Kostgänger des Staates werden. Unser Ansatz ist, dass sie durch eigenverantwortliches Handeln selbst ein gutes Umfeld für ihre Bürger schaffen.