Apotheker auf dem Land stärken

Apotheker auf dem Land stärken

3036924Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bereitet Apothekern im ländlichen Raum derzeit Sorgen. Im Oktober ist die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für Versandapotheken aufgehoben wurden. Das gilt aber ausschließlich für den Handel mit dem europäischen Ausland. Im deutschen Binnenhandel gilt dagegen weiterhin die deutsche Arzneimittelpreisverordnung. Damit haben Versandapotheken im europäischen Ausland nun einen klaren Wettbewerbsvorteil, da sie deutschen Kunden – im Gegensatz zu den heimischen Apotheken – Preisnachlässe anbieten können. Das setzt gerade kleinere Apotheken im ländlichen Raum unter enormen Wettbewerbsdruck. Immer mehr von ihnen sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn hier nicht bald gegengesteuert wird.

Für alle Apotheken müssen dieselben Wettbewerbsvoraussetzungen gelten. Es darf kein ruinöser Preiskampf entstehen, der insbesondere die Apothekenstruktur auf dem Land gefährdet. Um eine flächendeckende Medikamentenversorgung zu sichern, brauchen wir weiterhin inhabergeführte Apotheken vor Ort. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und akutmedizinische Arzneimittelberatung und –versorgung sichergestellt werden. Außerdem gewährleisten sie eine Notdienstversorgung rund um die Uhr zum Wohle der Patienten.

In der Begründung des Urteils hat das Gericht erklärt, dass die Preisbindung eine Beschränkung des freien Warenverkehrs und insofern einen Verstoß gegen europäisches Recht darstelle. Der europäische Wettbewerb darf aber nicht das deutsche Gesundheitssystem aushebeln.

Das Bundesgesundheitsministerium will im Frühjahr 2017 seine Lösungen präsentieren. Angedacht ist eine Umstellung des Apothekerabgabepreises auf Höchstpreise oder flexible Preisspannen. Das muss aber ohne großen Bürokratieaufwand erfolgen, damit auch die kleineren Apotheken weiter wirtschaftlich arbeiten können.