Ausnahme bei Vertragsspielern

Sportvereine müssen den Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zahlen
VON BERNHARD KOMESKER
Landkreis Osterholz. Nach Wochen der Unklarheit hat der Bund die Frage eines Mindestlohns für Vertragsspieler in Sportvereinen geregelt. Demnach gilt die Untergrenze von 8,50 Euro je Stunde für sogenannte Vertragsamateure nicht. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt mitteilt, sei eine Ausnahmeregelung erreicht worden. Diese sei im Sinne der betroffenen Clubs, denen nun viel Bürokratie erspart bleibe. Demnach handele es sich bei den Sportlern nicht um klassische Arbeitnehmer; ihr Minijob von „in der Regel 250 Euro“ bestehe eher aus Gründen der Vereinsbindung.
Auch für andere Tätigkeiten im Verein gilt der Mindestlohn laut Mattfeldt immer dann nicht, wenn statt der finanziellen Gegenleistung die ehrenamtliche Abreit im Vordergrund stehe, für die Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz gezahlt werden. Während die Minijob-Zentrale bei den Vertragsspielern eine Ausnahme machen werde, sollten ehrenamtliche Funktionäre gar nicht erst dort gemeldet werden, empfiehlt Mattfeldt.

Osterholzer Kreisblatt 26.02.2015 und Wümme Zeitung vom 27.02.2015