Betreute Jugendliche nicht doppelt benachteiligen

Betreute Jugendliche nicht doppelt benachteiligen

Ich habe vor kurzem in Kirchlinteln mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinnützigen Jugendhilfe Sirius gesprochen, die unter anderem Betreuungseinrichtungen in Kirchlinteln, Otterstedt, Tarmstedt, Syke, Eilte, Walsrode und Visselhövede betreibt. Aufhänger des Besuches war die vom 16. bis 22. September stattfindende bundesweite „Aktionswoche #Internationalheart“ für mehr Sichtbarkeit und Anerkennung des europäischen und internationalen Jugendaustausches.

Die Sirius-Mitarbeiter haben mein Verständnis für ihren Wunsch, bürokratische Hemmnisse bei der Betreuung abzubauen. Denn Kinder und Jugendliche, die im Rahmen behördlicher Jugendhilfe betreut werden, haben es ohnehin oftmals schwerer, als solche, die in ihren eigenen Familien groß werden dürfen. Ich habe größten Respekt vor der aufwendigen und nervenzehrenden Arbeit in den Wohngruppen, Erziehungsstellen und in der Individualpädagogik. Deshalb ist es wichtig, dass diese Leistungen besser als bisher von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden und künftig eine praxisorientiertere, behördliche Unterstützung möglich wird.

Zur Verbesserung der Situation habe ich außerdem angeregt, das Vorgehen der Jugendämter der benachbarten Landkreise anzugleichen. Das verschafft Betreuern und Betreuten mehr Sicherheit im Alltag..

Die Sirius-Mitarbeiter äußerten noch weitere Verbesserungswünsche. Unter anderem mache es wenig Sinn, dass jedes Mal, wenn Eltern, die kein Sorgerecht mehr haben, umziehen, auch der behördliche Betreuer wechselt. Schließlich geht bei jedem Wechsel Fallwissen verloren. Die Experten um Fachberaterin Melina Beins merkten dazu an, dass es Fälle gebe, bei denen Jugendliche in zehn Jahren acht Sachbearbeiter und wechselnde Vormünder gehabt hätten. Aber gerade bei diesen jungen Menschen, die in Ihrer persönlichen Entwicklung zur Selbstständigkeit meist länger benötigen, ist es oft schwierig, wenn sie das Ende Ihrer Schul- oder Berufsausbildung nicht mehr im gewohnten Umfeld erleben dürfen, erklärten die Jugendhilfe-Mitarbeiter.

Derzeit sehen die Vorgaben vor, dass diese die Betreuungseinrichtungen und – familien verlassen müssen, sobald sie 18 Jahren alt geworden sind. Damit werden diese Jugendlichen nicht selten schlechter gestellt als ihre Altersgenossen. Fachberaterin Melina Beins und ihre Kollegen fordern deshalb, die Betreuung auszuweiten.