Bund vereinfacht Förderrichtlinien im Breitbandprogramm

Bund vereinfacht Förderrichtlinien im Breitbandprogramm

Soeben ist der Startschuss für das neuaufgelegte Breitbandprogramm des Bundes gefallen. Auch für bereits laufende Projekte bringt die überarbeitete Förderrichtlinie diverse Verbesserungen mit sich. Vorhaben, die sich schon in der Umsetzung befinden, können komplett auf Glasfaser umgestellt werden, sofern sie das Ausschreibungsverfahren noch nicht beendet haben. Außerdem wird der bisherige Förderhöchstbetrag von 15 auf 30 Millionen Euro aufgestockt. Darüber hinaus werden die Antragsverfahren vereinfacht und beschleunigt.

Im Sonderprogramm für Gewerbegebiete entfällt der bisherige Baukostenzuschuss für Grundstückseigentümer in Höhe von 2000 Euro. Das gilt auch rückwirkend für laufende Fördervorhaben. Dieser Eigenanteil war bislang oft ein Hinderungsgrund für kleinere Unternehmen, sich an der Glasfaser-Erschließung in Industrieparks zu beteiligen. Mit dem Wegfall dürften sich nun viele weitere Betriebe dem Ausbau anschließen. Insgesamt besteht großes Interesse seitens der heimischen Kommunen, ihre lokalen Gewerbegebiete mit Glasfaser zukunftsfähig auszurüsten.

Eine wichtige Neuerung im Bundesprogramm sind auch die geänderten Vorschriften für die Telekommunikationsunternehmen, was ihre Ausbauabsichten betrifft. Das Programm dient der Versorgung von Gebieten, die aus wirtschaftlichen Gründen von Netzanbietern nicht abgedeckt werden. Allerdings zeigen diese, wie sich erwiesen hat, nach Bewilligung von Fördermitteln oft doch Interesse am Ausbau und gefährden damit kommunale Projekte im ländlichen Raum. Künftig müssen die Firmen daher stichhaltige Angaben zu ihren Ausbauplänen machen, damit keine Rosinenpickerei betrieben wird.

Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, will der Bund bis 2021 rund zehn bis zwölf Milliarden Euro für einen neuen Digitalfonds zur Verfügung stellen. Neben dem flächendeckenden Breitbandausbau soll damit die Digitalisierung der Schulen gefördert werden. Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Gesetzentwurf für das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ mit einem Startvolumen von 2,4 Milliarden Euro beschlossen. Damit können die Bürger und Unternehmen endlich an Gigabitnetze angeschlossen werden. Weitere Auskünfte stehen auf www.breitbandausschreibungen.de.