Erwerbsminderungsrente wird weiter aufgestockt: Auch Landwirte profitieren von Verlängerung der Zurechnungszeit
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche eine Aufstockung der Erwerbsminderungsrente beschlossen. Diese soll ebenfalls für die Alterssicherung der Landwirte gelten. Ab 2018 soll die Zurechnungszeit schrittweise bis 2024 verlängert werden. Rentenansprüche werden dann nicht mehr wie bisher zum 62. Lebensjahr hochgerechnet, sondern künftig bis zum Alter von 65 Jahren. Das neue Gesetz wird voraussichtlich
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