Der 5G-Frequenzvergabe steht nichts mehr im Weg

Die Versorgungsauflagen für den 5G-Ausbau, die von der Bundesnetzagentur erarbeitet wurden, sind für die  Mobilfunknetzbetreiber erfüllbar. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, als es die Eilanträge der großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefonica O2 zu den Regeln der anstehenden 5G-Frequenzvergabe abgelehnt hat.  Das ist eine positive Nachricht und bestätigt unsere Einschätzung: Die Auktion konnte damit wie geplant am Dienstag starten.

Gerade als Bundestagsabgeordneter aus dem ländlichen Raum freue ich mich, dass wir uns in der Koalition beim gleichwertigen Ausbau in Stadt und Land einig sind. Jetzt wollen und müssen wir schnell handeln. Daher sollte das Bundesfinanzministerium endlich seine Blockadehaltung beim lokalen Roaming aufgeben. Lokales Roaming bedeutet: Handy-Nutzer werden in bestimmten Gebieten automatisch in das Netz eines anderen Anbieters eingewählt, wenn der eigene Anbieter diese Region nicht abdeckt. Auch im ländlichen Bereich ist immer mindestens ein Netzanbieter vor Ort. So können wir einen Mobilfunk-Flickenteppich beim 5G-Ausbau vermeiden.

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung gerade an einem umfassenden Gesamtkonzept für den Mobilfunk. Dieses soll Mitte 2019 vorliegen und ist dringend notwendig. Denn auch die Funklöcher, die es vielerorts in den anderen Netzen gibt, müssen endlich verschwinden.