Einigung zu Schenkelbrand und Rassegeflügelausstellungen in Sichtweite

Es kristallisiert sich heraus, dass das durch das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagene Schenkelbrandverbot im Bundestag keine Mehrheit finden wird. Es ist ein langer und harter Kampf, den ich gemeinsam mit dem Hannoveranerverband und vielen Züchtern aus den Landkreisen Verden und Osterholz im Bundestag seit langem führe. Ich freue mich zu sehen, dass in der Berliner Politik Sachargumente überzeugen und wir den Schenkelbrand wahrscheinlich erhalten können. Zumindest habe ich in zahlreichen Vier-Augen-Gesprächen mit den Verantwortlichen in meiner Fraktion derartige Signale erhalten. Für diese Überzeugungsarbeit möchte ich allen Beteiligten, vor allem dem Hannoveranerverband, aber auch allen Züchtern und Reitern, die hier Druck gemacht haben, ganz herzlich danken.

Ich habe gemeinsam mit dem Hannoveranerverband zahlreiche Gespräche mit meinen für das Thema zuständigen Fachkollegen im Landwirtschaftsausschuss geführt. Sehr häufig sind ein oder mehrere Vertreter des Hannoveranerverbands nach Berlin gereist, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Auch zur Expertenanhörung des Landwirtschaftsausschusses war eine Delegation des Verbandes nach Berlin gereist.

Der Hannoveranerverband hat mich sehr frühzeitig auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Das war unser Vorteil, denn so konnten wir schon früh anfangen, argumentativ Druck innerhalb der Regierungskoalition aufzubauen. Es kommt nicht oft vor, dass der Bundestag Gesetze so massiv verändert wie das nach derzeitigem Kenntnisstand im Fall des Schenkelbrandes in der nächsten Woche passieren wird.

Nicht nur für die Züchter in den Landkreisen Osterholz und Verden, sondern auch für die Züchter in ganz Niedersachsen ist es wichtig, weiter mit dem wesentlich fälschungssichereren Brandzeichen arbeiten zu können. Bei einer Veranstaltung zum Schenkelbrand wurde deutlich, wie gering die Reaktion des Fohlens auf den Schenkelbrand ist. Die Fohlen haben unmittelbar nach dem Brennvorgang direkt wieder bei der Mutter gesäugt (siehe Foto). Unklar ist noch, ob und mit welchen Methoden die Stelle, an der das Brandzeichen angebracht werden soll, betäubt werden kann.

Die Tierschutzgesetznovelle, mit der das Schenkelbrandverbot verankert werden sollte, enthält auch Regelungen zur Rassegeflügelzucht, die den Rassegeflügelzüchtern in den Landkreisen Verden und Osterholz existentielle Sorgen bereiten. Auch hier sind wir auf einem guten Weg und die Rassegeflügelzüchter selbst haben unserem Vorschlag zugestimmt. Auch hier habe ich durch frühzeitigen Kontakt mit den Rassegeflügelzüchtern aus meinem Wahlkreis reagieren und auf eine Ergänzung hinwirken können. Ohne dieses Engagement der Verantwortlichen wäre dies auch nicht gelungen, deshalb gilt auch ihnen mein Dank und es ist ihr Verdienst, wenn wir das drohende Ausstellungsverbot abwenden können.

Notwendig ist aber dann noch die Zustimmung der Länder: Ich hoffe, dass sie diesen Weg nun mitgehen und den Weg frei machen für den Erhalt des Schenkelbrandes und der Rassegeflügelausstellungen.