Erdbeben durch Gasförderung

Langwedel · Berlin (mke). Nach Angaben des Verdener Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt (CDU) hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei einem Treffen erklärt, Entwürfe vorzulegen, um das Bergschadensrecht zu ändern. Noch vor der Sommerpause des Bundestages wolle der Minister daher die Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium beenden. In dem Entwurf soll es um die sogenannte Beweislastumkehr für Erdbeben, die durch Erdgasförderung verursacht wurden, gehen. „Ich begrüße es sehr, dass Minister Gabriel meine Forderungen nach einer Beweislastumkehr im Falle von durch die Erdgasförderung induzierten Erdbeben aufgegriffen hat“, teilt Mattfeldt mit.
Gabriel wolle die Schadensvermutung, die bislang beispielsweise schon im Kohleabbau gilt, auch auf die Erdgasförderung beziehen, erklärt Mattfeldt. Wenn das Bergschadensrecht in diesem Punkt geändert würde, müsste der Verursacher eines Erdbebens beweisen, dass gemeldete Schäden an Gebäuden nicht durch die Erdstöße verursacht wurden. Bisher müssen die Hauseigentümer belegen, dass die Schäden von Erdbeben herrühren. „Für uns in der Region ist das sehr wichtig, dass wir eine Beweislastumkehr bekommen. Es kann nicht sein, dass die Erdgasindustrie das Geld aus dem Boden zieht und die Bevölkerung bleibt auf ihren Schäden und den Kosten sitzen“, meint Mattfeldt.

Neben dem Bergschadensrecht sollen auch die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung geändert werden, sagt Mattfeldt. Gabriel plane, die Umweltverträglichkeitsprüfung für sämtliche Erdgasfördervorhaben unabhängig von der täglichen Fördermenge einzuführen. Dabei sollen die zuständigen Wasserbehörden ein Vetorecht erhalten. So hätten die Behörden vor Ort die Möglichkeit, Einspruch gegen Erdgasförderprojekte zu erheben, so Mattfeldt.

Bei der Frage, wie das Giftstoffe enthaltende Lagerstättenwasser, das bei der Erdgasgewinnung mitgefördert wird, entsorgt werden solle, sei Mattfeldt sich mit Gabriel nicht einig geworden. Während Mattfeldt eine Aufbereitung des Lagerstättenwassers und anschließende Einleitung des gereinigten Wassers favorisiert, sagte Gabriel, er lasse das zurzeit noch prüfen. Möglicherweise sei aber eine Verpressung in der Tiefe, aus der das Erdgas gefördert wird, eine für ihn denkbare Lösung. Die Verpressung von Lagerstättenwasser, egal in welcher Tiefe, hält Mattfeldt für „gefährlich und es gibt hierfür keine Akzeptanz in der Bevölkerung“.

aus Verdener Nachrichten vom 12.06.2014