Erfreuliche Entwicklung auf dem Milchmarkt

Erfreuliche Entwicklung auf dem Milchmarkt

Es gibt erfreuliche Ergebnisse aus dem Zwischenbericht zur Untersuchung des norddeutschen Milchmarktes des Bundeskartellamtes zu berichten: Es geht um das im April 2017 gestartete Kartellverfahren, welches die Rohmilcherfassung bei der Großmolkerei DMK Deutsches Milchkontor GmbH und ihrer Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor eG sowie 89 privaten und genossenschaftlichen Molkereien auf Wettbewerbsbehinderungen untersucht.

Laut Bundeskartellamt haben neue Entwicklungen erfreulicherweise zu mehr Wettbewerb auf dem Milchmarkt geführt. So hat das DMK im Juni 2017 eine Satzungsänderung beschlossen: Damit können die Erzeuger die Andienungspflicht, nach der sie die gesamte produzierte Rohmilchmenge an eine Molkerei liefern müssen, von zwei Jahre auf ein Jahr verkürzen. Jetzt haben die Milchbauern die Möglichkeit, ihre Rohmilch – abhängig vom Kündigungszeitpunkt – nach zwölf bis 24 Monaten frei zu vermarkten.

Zum Vergleich: In 2015 waren noch zwei Drittel der Milchmenge für sogar drei Jahre Vertragslaufzeit gebunden. Das DMK musste mit einer Lockerung der Andienungspflicht reagieren, weil schon etwa ein Viertel der Genossenschaftsmitglieder gekündigt hat. Das Kartellamt prüft derzeit, ob weitere Ermittlungen zu Kündigungen, Wechseln und Wechselquoten erforderlich sind. Mit der Lockerung der Andienungspflicht ist die Milchwirtschaft aber auf gutem Weg, bei Preiskrisen schneller auf Marktbedingungen zu reagieren. Nach drei Jahren Krise ist die Tiefpreisphase überwunden: Die Molkereien zahlen zurzeit 37 bis 40 Cent Milchgeld und damit 30 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Markt- und Produktionsrisiken sind nicht länger allein von den Milchlandwirten zu tragen. Zur Krisenabfederung in der Milchwirtschaft bedarf es einer dauerhaften Risikoausgleichsrücklage, welche die Erzeuger in guten Jahren steuerfrei zurücklegen können. Das muss im Koalitionsvertrag einer neuen Bundesregierung stehen.