Familiennachzug bei subsidiär Geschützten: Keine weitere Zuwanderung

Familiennachzug bei subsidiär Geschützten: Keine weitere Zuwanderung

Gestern hat der Hauptausschus, dem auch ich angehöre, noch einmal abschließend zum Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen beraten. So wie in den Sondierungsgesprächen mit der SPD vereinbart, bleibt der Familiennachzug zu dem Personenkreis der subsidiär Schutzberechtigten zunächst ausgesetzt. Ab 1. August 2018 wird der Zuzug der Kernfamilie aus humanitären Gründen im Umfang von maximal 1.000 Personen im Monat zugelassen. Die Parameter für das Familienvisum nach Deutschland sind dabei eng gesteckt: Nur Ehepartner bei der Flucht bereits verheirateter Paare, keine Straftäter oder Gefährder. Die genauen Kriterien müssen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren noch festgelegt werden. Ein Parameter hierfür kann nach meinem Dafürhalten bspw. eine schwere Krankheit oder ein bevorstehendes Ableben sein. Für besondere Einzelschicksale gilt wie bisher eine Härtefallregelung. Im Gegenzug entfällt die Aufnahme von – wie bisher – monatlich 1.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien. Es gibt damit nicht mehr Zuwanderung nach Deutschland. Das war unser Ziel. Wir haben mit den Sozialdemokraten hart um diese Regelung zur Begrenzung der Zuwanderung gerungen. Mit der Einigung wurde auch eine wichtige Hürde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen genommen.  Wir haben unser Regelwerk zur Migration durchgesetzt, weil CDU und CSU geschlossen gehandelt haben.

Sicher kann man sich über das Thema streiten, ich bin aber der Meinung, die getroffene Entscheidung ist besser als keine Regelung und damit womöglich erneut offene Grenzen. Somit ist die Ergebnis für mich ein richtiger und notwendiger Erfolg, mit dem sicher alle leben können. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Menschen in unserem Land einen weiteren Zuzug von Flüchtlingen – die ja in der Regel nicht mehr von Krieg und Verfolgung bedroht sind – nicht zumuten können und sollten. Ich hatte mich deshalb bereits im Vorfeld der Debatte mit einem Schreiben an meinen Kollegen und Fraktionschef Volker Kauder gewendet und ihn gebeten, diese Punkte zu berücksichtigen. Ohnehin wird nicht jeder der nach Deutschland Gekommenen auch hier bleiben dürfen. Flüchtlinge mit subsidiären Schutz werden nach Ende ihres Schutzgrundes wieder in ihre Heimat zurück müssen. Eine so große Zahl an Menschen, die während der Flüchtlingskrise zu uns kam, ist jetzt schon nicht integrierbar. Darum müssen wir all unsere Kraft und Anstrengung auf diejenigen konzentrieren, die absehbar hier bleiben werden. Es gibt keine völkerrechtliche Verpflichtung, subsidiär Geschützten den Familiennachzug zu ermöglichen.