Gefahren bei der Erdgasförderung

Was haben wir schon erreicht und was muss noch getan werden?

Nachdem in der letzten Woche eine Veranstaltung der RWE Dea mit den betroffenen Grundstücks- besitzern stattgefunden hat, muss es jetzt darum gehen, dass nicht nur das Schadensausmaß entlang der Lagerstättenwasserleitungen ermittelt sowie entsprechende Sanierungskonzepte entwickelt werden müssen, sondern vor allem die RWE den Betroffenen eine vollständige Schadensbeseitigung zusagen. Gerade für die Landwirte sind die Schadensfälle existenzbedrohend. Mit diesem Problem dürfen die Geschädigten nicht allein gelassen werden. Das Veterinäramt des Landkreises prüft derzeit mit wissenschaftlicher Hilfe, ob überhaupt und in welchem Ausmaß Benzol von Nutzpflanzen aufgenommen wird.

Einen ersten Erfolg konnten wir immerhin damit erzielen, dass weitere Schäden vermieden werden, indem die Leitungen außer Betrieb genommen werden. Aber für dieses Problem müssen wir eine dauerhafte Lösung finden. Zum einen muss die RWE Dea nun bis zum 28.2. nachweisen, dass die PE-Rohre keine Permeation zulassen. Ich glaube es wird schwierig, diesen Nachweis zu erbringen, angesichts der Leckagen, die sich in der Vergangenheit ereignet haben.

Es kann außerdem nicht sein, dass diese Leitungen am Rande bzw. sogar mitten durch ein Trinkwasserschutzgebiet verlaufen. Sollten künftig Genehmigungsverfahren für neue Leitungen anstehen, so muss der Landkreis als zuständige untere Wasserbehörde nicht nur beteiligt, sondern auch mit einem Vetorecht ausgestattet werden.

In meinen Augen ist auch die Verpressung von Lagerstättenwasser nicht akzeptabel. Aktuell liegt dem Landkreis ein derartiger Antrag der RWE Dea AG vor und der Landkreis ist dabei zu prüfen, ob es rechtlich eine Einspruchsmöglichkeit dagegen gibt. Aus meiner Sicht muss die untere Wasserbehörde in derartigen Genehmigungsverfahren ein Einspruchsrecht genießen.

Auf Bundesebene befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung, mit dem durch die Änderung des Bergrechtes eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Fracing-Vorhaben eingeführt werden soll. Ich habe mich bei Umweltminister Dr. Röttgen dafür eingesetzt, dass nicht nur das Fracing so gestaltet werden muss, dass Mensch, Tier und Umwelt geschützt werden, sondern auch die konventionelle Erdgasförderung – denn darum handelt es sich bei uns auch wenn das Fracing bei uns hinzukommt. Ich habe ihm mitgeteilt, dass der Bund bei allen im Zusammenhang mit Erdgasförderung stehenden Genehmigungsverfahren ein Vetorecht für Wasserbehörden vorsehen muss – vor allem beim Leitungsbau und der Genehmigung für Gebiete zur Verpressung des Lagerstättenwassers sowie der Genehmigung neuer Verpressungsgebiete.

Es ist also Einiges bereits auf einem guten Weg, aber darauf werde ich mich nicht ausruhen, sondern erst nachlassen, wenn alle Fragen geklärt sind und alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um die Bevölkerung zu schützen.