Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet

Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet

Ich setze mich gemeinsam mit der CDU-/CSU-Fraktion mit Nachdruck für die Familien in unserem Land ein. Gleich zu Beginn der Wahlperiode haben wir durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge ihre finanzielle Situation gestärkt. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützen wir berufstätige Eltern. In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag mit der „Familienpflegezeit“ ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Familie verabschiedet. Erwerbstätigen soll es ermöglicht werden, ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu verringern, um Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben. Dabei ist es uns gelungen, ein modernes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren: die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – und das Ganze ohne Milliardenausgaben und ohne einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft unserer Kinder.

Aus meiner Tätigkeit als Bürgermeister in Langwedel habe ich sehr direkt gespürt, vor welche Probleme Familien gestellt werden, wenn Angehörige pflegebedürftig werden.  Aus diesen Erfahrungen heraus habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir den Angehörigen das Pflegen ihrer Angehörigen durch die Schaffung guter Rahmenbedingungen ermöglichen. Deshalb habe ich auch als für den Etat, aus dem diese sogenannte Familienpflegezeit finanziert und administriert werden soll, zuständiger Haushaltspolitiker die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.

Im Einzelnen sieht das Familienpflegezeitgesetz vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien sind sehr gering. Damit durch die Lohnaufstockung für die Arbeitgeber keine Belastungen durch eine familienbewusste Arbeitsgestaltung entstehen, können sie zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen.