Ist der Zug für die Linteler abgefahren?

VON BRIGITTE LANGE
Osterholz-Scharmbeck. Die Bewohner des Wohngebiets „Zur Wienbeck“ im Ortsteil Lintel werden auch künftig mit dem Lärm der Bahnstrecke Bremen – Bremerhaven leben müssen. Auf Lärmschutzwände, wie sie gerade in Ritterhude gebaut worden sind, dürften sie vergebens hoffen. So zumindest stellt sich die aktuelle Situation nach Aussagen des Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt und des parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann (beide CDU) dar. 
Auf Nachfrage der Redaktion hatte Mattfeldt zum Thema „Wienbeck“ beim Festakt zur Fertigstellung der Lärmschutzwände in Ritterhude erklärt: „Seitens der Bahn ist das jetzt abgefrühstückt.“ In einer Pressemitteilung wurde er gestern deutlicher: „Hier gibt es seitens des Bundes keinen Ermessungsspielraum. Es gibt nun mal klare Zuständigkeiten und diese liegen hier eindeutig bei der Stadt Osterholz-Scharmbeck.“ Die Stadt sieht das jedoch ganz anders.
2016 sollen im Stadtgebiet Schallschutzwände entlang der Bahntrasse errichtet werden. Die Kosten dafür trägt der Bund, Bauherr ist die Bahn. Doch nicht überall wird es Lärmschutzwände geben, wie das Beispiel „Zur Wienbeck“ zeigt. Grund: Der Bebauungsplan für das Gebiet „Zur Wienbeck“ trat am 19. Dezember 1974 in Kraft. Zu spät: Er hätte vor dem 1. April 1974 rechtskräftig sein müssen, um in die Förderrichtlinien des Lärmsanierungsprogrammes des Bundes aufgenommen werden zu können. 
Dieses freiwillige Programm wurde 1999 von der Bundesregierung aufgesetzt; es soll Anwohner bestehender und stark benutzter Bahnstrecken vor Zuglärm schützen. Als Stichtag wurde der 1. April 1974 festgelegt, weil da das Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten war. Heißt: Die Verantwortung für den Lärmschutz ging auf die Kommunen und den Bauherren über. Folglich hätte die Stadt Osterholz-Scharmbeck bei der Aufstellung des Bebauungsplans an den Lärmschutz denken müssen – so die Argumentation von Mattfeldt und Ferlemann. 
Die Stadt habe damals Erschließungskosten für das Baugebiet erhoben, so Ferlemann; da hätte sie Geld für den Lärmschutz miterheben müssen. „Der Bahn kann man keinen Vorwurf machen“, meint der parlamentarische Staatssekretär. 
Auch ein Vorstoß des Bürgermeisters – auf Antrag der SPD-Fraktion – bei der Bahn, hat an der Entscheidung offensichtlich nichts geändert, bestätigt Erster Stadtrat Jörg Fanelli-Falcke auf Nachfrage. Über den genauen Sachstand werde ein Bahn-Mitarbeiter Verwaltung und Politik am 7. Juli in öffentlicher Sitzung berichten und dann auch vorstellen, was der Konzern im Stadtgebiet plant. Allerdings habe die Bahn durchblicken lassen, dass sie nicht mehr bauen werde als bislang vorgesehen. „Dann ist Wienbeck draußen.“ Welche Konsequenzen die Kreisstadt daraus ziehe, konnte der Verwaltungsvizechef nicht sagen. Sie müssten die detaillierte Begründung der Bahn abwarten und könnten erst dann entscheiden. Klar sei nur: „Die Kassen der Stadt sind leer“, so Fanelli-Falcke. 
Entscheidungsfindung ab 7. Juli
Da Bebauungspläne wie der „Zur Wienbeck“ stets auf einem Ratsbeschluss beruhen, seien nun politische Entscheidungen gefragt, meinte er. Und um diese zu treffen, sei zunächst zu klären, ob die Stadt denn überhaupt etwas tun müsse? „Das ist völlig offen“, so Fanelli-Falcke. Es sei keineswegs sicher, dass sie dazu verpflichtet seien. Fanelli-Falcke verwies dazu auf den „Selbstschutz“ der Bauherren.
Weitere Fragen werfe das Datum des Bebauungsplans auf, schließlich sei er in einer Art Übergangsphase des neuen Gesetzes in Kraft getreten. Nicht einfacher wird die Materie dadurch, dass der B-Plan „Zur Wienbeck“ den Stadtrat tatsächlich bereits im Juli 1973 passiert hatte, also lange vor dem Stichtag 1. April 1974. „Damals mussten Bebauungspläne noch von der Bezirksregierung genehmigt werden“, erinnert Fanelli-Falcke. Bis der Plan die zuständigen Stellen beim Landkreis Osterholz und der Verwaltung in Lüneburg passieren und öffentlich bekannt gegeben werden konnte, war es Dezember ’74 geworden. Für Fanelli-Falcke ein interessantes Detail. Was dies letztlich für die betroffenen Bürger und die Kreisstadt heißen wird, werde sich erst nach der Sitzung am 7. Juli zeigen. Bis dahin lautet Fanelli-Falckes Einschätzung jedoch: „Erst mal sehen wir uns nicht in der Pflicht.“

Osterholzer Kreisblatt vom 13./14. Mai 2015