Mattfeldt: Programm „Betriebliche Kinderbetreuung“ nutzen

Bundestagsabgeordneter sagt Unternehmen Unterstützung zu / Antragsfrist bis Ende 2011 verlängert

Landkreis (fr). Der örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt ruft Unternehmen auf, sich für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu bewerben.

„Der Bund unternimmt gemeinsam mit Ländern und Kommunen erhebliche Anstrengungen zum Ausbau der Kinderbetreuung. Dazu sind betriebliche Angebote eine wichtige und wertvolle Ergänzung. Unternehmen können so ihre Beschäftigten zielgenau unterstützen und auf ihre ganz individuellen Bedürfnisse, die sich aus ihrem Arbeitsalltag im Unternehmen ergeben, eingehen. Das ist gerade in dem sich immer stärker abzeichnenden Wettbewerb um Fachkräfte ein nicht zu unterschätzender Faktor – Unternehmen und Beschäftigte sowie deren Familien profitieren gleichermaßen“, erklärt Andreas Mattfeldt.

 

Die Antragsfrist wurde bis Ende 2011 verlängert. Unternehmen können bis zum 1. Januar 2012, gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, mit einem betrieblich unterstützten Betreuungsprojekt starten. Das Programm beinhaltet eine Anschubfinanzierung und richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts. Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Es können sich auch Unternehmen zusammenschließen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des Europäischen Sozialfonds gezahlt. Die Zuwendung wird höchstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012 gewährt. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2012 begonnen werden kann. Außerdem kann eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragt werden.
„Ich würde mich freuen, wenn sich das eine oder andere Unternehmen in meinem Wahlkreis dafür entscheiden würde, eine betriebliche Kinderbetreuung anzubieten. Da ich als Mitglied im Haushaltsausschuss für den Etat des Bundesfamilienministeriums zuständig bin, werde ich gerne unterstützend tätig, wenn die Unternehmen, die sich um die Mittel bewerben, mich von ihrer Bewerbung in Kenntnis setzen“, so der Abgeordnete Mattfeldt.

© Copyright Bremer Tageszeitungen AG, Datum: 09.06.2011