Nicht nur Fracking-Verbot in Sicht – auch Regelungen für konventionelle Erdgasförderung

Bereits in der letzten Woche ist durch die Presse gegangen, dass wir als Unionsfraktion in den Koalitionsgesprächen mit der SPD ein Fracking-Moratorium vereinbaren konnten. Dies allein löst allerdings das Problem nicht in Gänze.

Wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, ist das sogenannte Fracking gar nicht der Kern des Problems. Vielmehr muss vor allem die Frage der Entsorgung des bei jeglicher Form von Erdgasförderung anfallenden hochgiftigen Lagerstättenwassers gelöst, eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung auch bei niedrigen Fördermengen bei der konventionellen Erdgasförderung eingeführt, sowie vor allem die Haftungs- und Beweisfrage im Falle von Erdbeben gelöst werden.

Hier scheinen wir auch auf einem guten Weg zu sein. Bisher wurde das Thema in der Koalitionsarbeitsgruppe „Umwelt und Landwirtschaft“ behandelt. Deren Verhandlungsführer haben das Thema der Zuständigkeit halber an die Koalitionsarbeitsgruppe „Energie“ abgegeben. In einem Brief haben Staatssekretärin Reiche (CDU) und Ute Vogt (SPD) der Arbeitsgruppe „Energie“ nicht nur ein Fracking-Moratorium empfohlen, sondern auch eine Überarbeitung der UVP-Bergbau, eine Reform des Wasserhaushaltsgesetzes sowie ein angemessenes Bergschadensrecht gefordert. Mit diesen Gesetzen kann die Frage einer umweltgerechten Entsorgung des Lagerstättenwassers sowie der Beweislastumkehr zugunsten der durch Erdbeben Geschädigten geklärt werden.

Mit diesem Schreiben sind wir noch nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass es gelingt, diese Formulierungen so in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Dann könnte der Bundestag sich schnell damit befassen und die dringend notwendigen Regelungen bald beschließen. Ich werde auf jeden Fall weiter dran bleiben und dafür kämpfen, dass eben nicht nur das in der Öffentlichkeit sehr präsente Fracking Aufnahme in den Koalitionsvertrag findet, sondern auch die bestehenden Probleme bei der herkömmlichen Erdgasförderung gelöst werden.