Planungssicherheit für geplante Photovoltaikanlagen

Planungssicherheit für geplante Photovoltaikanlagen

Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei der Förderung von Strom aus Solarenergie haben bei vielen in den Landkreisen Verden und Osterholz für Unsicherheit gesorgt. Ich habe zahlreiche Zuschriften von Betroffenen erhalten, die sich von der kurzen Umsetzungsfrist überrumpelt gefühlt haben. Aus meiner Sicht war die Absenkung der Förderung ab 9.3.2012 zu kurzfristig und wir brauchen einen Vertrauensschutz für bereits geplante Anlagen. Deshalb habe ich mich in der christlich-liberalen Koalition dafür eingesetzt, dass die Übergangsfrist bis zum 1.4.2012 verlängert wird.

Für alle Dachanlagen mit kaufmännischer Inbetriebnahme bis zum 31.3.2012 gelten noch die alten Fördersätze. Das heißt, die Anlagen müssen noch nicht komplett montiert sein, aber die Erzeugung von Strom muss bereits erfolgen. Für die Inbetriebnahme von Anlagen nach dem 1.4.2012 gilt sowohl für Dach- als auch für Freiflächenanlagen der abgesenkte neue Fördersatz. Bei Freiflächenanlagen gelten noch die alten Fördersätze, wenn der Aufstellungsbeschluss der Kommune vor dem 1.3.2012 erfolgt ist und die technische Inbetriebnahme bis 30.6.2012 stattfindet.

Die Absenkung der Fördersätze erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Energiekosten sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bevölkerung weiterhin bezahlbar bleiben müssen. Die Förderung der erneuerbaren Energien über die sogenannte EEG-Umlage wird vom Endverbraucher getragen. Obwohl nur neun Prozent des geförderten Stroms aus Photovoltaikanlagen stammen, erhält dieser Bereich über 30 Prozent der Subventionen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, die Förderung der Photovoltaik abzusenken. Das darf aber nicht einhergehen mit einer Unsicherheit für die Anlagenbauer. Deshalb ist der Gesetzentwurf der Regierung von den Koalitionsfraktionen abgeändert und mit den neuen Fristen versehen worden.

Allerdings weise ich darauf hin, dass noch weitere Änderungen möglich sind, da das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hierzu gerade erst beginnt.

Fotoquelle: berlin-pics  / pixelio.de