Qualifizierungschancengesetz: Fortbildung muss möglich sein

Qualifizierungschancengesetz: Fortbildung muss möglich sein

Andreas Mattfeldt am 15.05.17 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Fotograf: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Ich begrüße den Entwurf des Qualifizierungsgesetzes, der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit diesem Entwurf werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Beschäftigten und die Betriebe von heute auf die Arbeit der Zukunft vorzubereiten:

In den vergangenen 13 Jahren ist die Arbeitslosigkeit halbiert worden, in vielen Branchen und Regionen können wir nahezu Vollbeschäftigung verzeichnen, die Lage der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ist hervorragend. Durch den immensen technischen Fortschritt verändern sich allerdings auch die Anforderungen an die Arbeitswelt, auf die wir vorbereitet sein müssen. Der Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes ist ein guter Schritt.

Das Gesetz soll Fördermöglichkeiten erweitern und den Arbeitnehmern helfen, ihre berufliche Kompetenzen an die Fortentwicklung anzupassen, die durch Technologie ersetzt werden können, eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Die Förderung umfasst nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Letztere werden nach Unternehmensgröße gestaffelt:

–              bis zu 25 Prozent für Unternehmen ab 250 Beschäftigten,

–              bis zu 50 Prozent für KMU und

–              bis zu 75 Prozent für Kleinstunternehmen

Für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen verbleibt es bei einer Zuschussoption von bis zu 100 Prozent.

Ebenfalls nach Unternehmensgröße werden die Weiterbildungskosten gestaffelt:

–              bei Beschäftigten in Kleinstunternehmen können wie bisher 100 Prozent gefördert werden,

–              bei KMU bis zu 50 Prozent,

–              bei größeren Betrieben bis zu 25 Prozent und

–              bei älteren Beschäftigten über 45 Jahren und bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung kann bis zu 100 Prozent gefördert werden, sofern sie in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sind.

Weiterbildung und Qualifizierung sind der Schlüssel für die Fachkräftesicherung und somit auch für unseren Wohlstand. Dies gilt vor dem Hintergrund des rasanten technischen Fortschritts heute mehr denn je.