Verjährung bei Erdbebenschäden droht

8. Dezember 2015

erdgasfoerderungDie Bürgerinitiative „No Fracking“ aus Völkersen hat auf Ihrer Homepage darauf aufmerksam gemacht, dass mögliche Schäden an Gebäuden, die bei dem Erdbeben am 22.11.2012 entstanden sind, zum 31.12.2015 verjähren können.

Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass die Verjährung nicht eintrete, wenn ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen im Landkreis Rotenburg eingereicht wird. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Verjährung droht. Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle kann hier gestellt werden: http://www.lk-row.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=160&waid=27&item_id=863128.

Erst am Wochenende gab es erneut ein Erdbeben in unserer Region mit der Stärke 1,9 auf der Richterskala. Das Epizentrum soll wohl wieder im Bereich des Erdgasfeldes Völkersen gelegen haben. Anders als 2012 haben wir in Völkersen dieses Erdbeben aber nicht gespürt.

Grundsätzlich hoffe ich immer noch, dass in Berlin entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden, damit zukünftig nicht mehr die Hausbesitzer nachweisen müssen, dass die Schäden durch das von der Erdgasförderung verursachte Erdbeben entstanden sind. Mein Ziel ist eine glasklare Beweislastumkehr und zwar dergestalt, dass die Bergschadensvermutung auch für die Erdgasförderung gilt und künftig die Erdgasindustrie nachweisen muss, dass sie für die Schäden nicht verantwortlich ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch bei den Schlichtungsverfahren viele Immobilienbesitzer teilweise auf einem großen Teil ihres Schadens sitzen geblieben sind.

Danken möchte ich an dieser Stelle ganz besonders allen Aktiven in den zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich zum Thema Erdgasförderung in meinem Wahlkreis gebildet haben. Ihre Arbeit verschafft mir in Berlin einen erheblichen Rückenwind. Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, entsprechende Gesetzesänderungen für eine sicherere Erdgasförderung noch umzusetzen.