Sonderförderung für ehrenamtliche Lebensmittelversorgung auf dem Land – schnell bewerben!

Sonderförderung für ehrenamtliche Lebensmittelversorgung auf dem Land – schnell bewerben!

Zu einer schnellen Bewerbung für eine Sonderförderung möchte ich die ehrenamtlichen Initiativen in meinem Wahlkreis aufrufen. Unter dem Titel „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“, stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium rund fünf Millionen Euro für ein neues Extraprogramm bereit. Gefördert werden eingetragene Vereine, gemeinnützige Stiftungen, Kirchen und genossenschaftliche Dorfläden/-gaststätten, die sich in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung auf dem Lande engagieren. Sie können Fördermittel von bis zu 8.000 Euro beantragen, um bei zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen der Corona-Krise unterstützt zu werden. Ich rate allen Ehrenamtlichen in diesem Bereich, die Chance auf Förderung zu nutzen!

Angesprochen sind etwa die örtlichen Tafeln, die für besonders schutzbedürftige Gruppen wie ältere, vorerkrankte oder ärmere Menschen Lebensmittel bereitstellen. Denn die Corona-Krise trifft besonders hilfsbedürftige Personen und stellt die ehrenamtlichen Helfer gerade in ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Deshalb wollen wir dieses nachbarschaftliche Engagement im Bereich der Nahversorgung gezielt unterstützen, indem finanzielle Mehrbelastungen
hier ausgeglichen werden.

Bezuschusst werden unter anderem Anschaffungen im Bereich des Gesundheitsschutzes wie Masken, Desinfektionsmittel und Trennwände. Im Transportbereich wird beispielsweise die Anschaffung von Kühlboxen oder die Anmietung von Fahrzeugen gefördert. Auch kann man den nicht-rückzahlbaren Zuschuss für digitale Ausstattung nutzen, um Videokonferenzen oder Schulungen durchzuführen.

Es gibt pro Landkreis eine begrenzte Anzahl an antragberechtigten Initiativen. Daher erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach dem zeitlichen Eingang der Interessenbekundung. Im Rahmen einer Kurzprüfung sichten die zuständigen Landkreise die Anträge hinsichtlich der grundlegenden Eignungskriterien; danach werden geeignete Bewerber zur formellen Antragstellung durch den beauftragten Projektträger aufgefordert.

Die Sonderausschreibung erfolgt über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag. Die Bewerbungsfrist endet am 12. Juli 2020. Weitere Informationen stehen auf www.bmel.de/ehrenamt-versorgung.