Sonderprogramm des Bundes für Orgelsanierungen

Sonderprogramm des Bundes für Orgelsanierungen

In meinem Wahlkreis Osterholz-Verden laufen mehrere Projekte zur Sanierung von Kirchenorgeln. Daher möchte ich auf Fördermöglichkeiten aufmerksam machen.

Der Bund bietet in seinem Sonderprogramm zum Denkmalschutz auch Unterstützung bei der Restaurierung von Orgeln. Förderfähig sind Instrumente, die unter Denkmalschutz stehen und die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen. Über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Modernisierungen mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, wobei die Länder, Kommunen, Eigentümer oder Träger sich in gleicher Höhe beteiligen sollen. Interessierte Antragsteller wie Kirchen, Vereine, Stiftungen oder Privatpersonen wenden sich an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Näheres steht auf: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kulturundmedien/kultur/kunst-kulturfoerderung/foerderbereiche/denkmalschutzundbaukultur/denkmalschutz-und-baukultur-404720.

Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat schon die Wiederherstellung diverser Orgeln gefördert. Als private, unabhängige Stiftung, die sich vor allem aus Spenden, Zustiftungen und Lotterie-Erträgen finanziert, setzt sie sich bundesweit für die Bewahrung von Kulturdenkmälern ein. Einen Antrag auf Bezuschussung können Privatpersonen, private gemeinnützige Einrichtungen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen stellen.

Mehr dazu steht auf: www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftungdenkmalschutz/aufgabenziele/denkmalfoerderung/foerderung-erhalten.html.

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung fördert die Denkmalpflege als einen von vier kulturellen Schwerpunkten. Eigentlich werden keine kirchlichen Projekte bezuschusst, wohl aber gemeinnützige Orgelrestaurierungen. Vorgeschlagene Vorhaben sollten von überregionaler und vorbildlicher Bedeutung sein. Förderantrage kann man auf www.nsks.de/nsks online einreichen. Die nächste Antragsfrist endet am 13. September 2019. Neubauten sind häufig von einer Förderung ausgeschlossen. Allerdings gibt es bei einigen Bestimmungen auch Ausnahmeregelungen, so dass sich gezieltes Nachfragen lohnen könnte.