
Setze meine Bürgergespräche fort. Auch in diesem Jahr möchte ich den direkten Dialog mit den Menschen aus meinem Wahlkreis Osterholz-Verden intensiv pflegen.
Am Dienstag, 28. Mai 2013, im "KASCH" in Achim (Bergstr. 2) von 16.00 - 17.00 Uhr und am
am Mittwoch, 29. Mai 2013 im "Hotel Haus Schwanenburg Lagune" in Schwanewede (Danziger Straße 1) von 16.00 - 17.00 Uhr.
Damit es nicht zu Wartezeiten kommt, bitte vorher telefonisch bei meinen Mitarbeiterinnen Frau Petra Hellmann Tel. 04791-980175 (für Schwanewede) und Frau Ute Moje-Köhn Tel. 04231-982530 (für Achim) anmelden.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung Hannover veranstaltet einem Vortrags- und Diskussionsabend mit Prof. Dr. Reinhard Szibor. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, dem 28.05.2013, 19.00 Uhr, im KASCH - Kulturhaus Alter Schützenhof e.V., Bergstraße 2, 28832 Achim und trägt den Titel:
"Sprache und Bilder der Gegner der Grünen Gentechnik"
Weltweit werden auf zehn Prozent der Fläche gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen angebaut. Bisher ist kein einziger seriös recherchierter Fall dokumentiert worden, in dem ein Mensch durch Konsum derselben zu Schaden kam. Trotzdem lehnt eine große Mehrheit der Bevölkerung diese Pflanzen ab. An EHEC sind erst kürzlich 3.844 Menschen erkrankt, 53 von ihnen starben, viele sind schwer geschädigt. Die Katastrophe wurde durch Sprossen ausgelöst, die in einem sog. Bio-Betrieb produziert worden waren. Wie kann man erklären, dass sich Bio-Produkte trotzdem größter Beliebtheit erfreuen, während Gv-Pflanzen verteufelt werden?
Prof. Dr. rer. nat. habil. Reinhard Szibor, geb. 1945 und aufgewachsen in der Nähe von Magdeburg, absolvierte eine Gärtnerlehre und machte dann erste - negative - Erfahrungen mit dem chemischen Pflanzenschutz. 1965-1970 studierte er Biologie in Jena und arbeitete 1970- 1993 am Institut für Humangenetik Magdeburg. Von 1993 bis zu seiner Emeritierung leitete er das Labor für Forensische Genetik (Institut für Rechtsmedizin Magdeburg).
Grußwort und Moderation übernehme ich. Telefonische Anmeldungen bitte vorab unter 0511 4008098-0.
Der neue Bundestag aktuell ist online. In dieser Woche wagen wir einen kleinen Rückblick und schauen außerdem auf das Fotoshooting, das ich in dieser Woche für den anstehenden Wahlkampf hatte.
Auf Einladung des Golfclubs Lilienthal informierte ich mich über die Integration von Menschen mit Behinderung im Golfsport. Der Golfclub ist bundesweit führend im Bereich der Integration von Behinderten, sowohl im sportlichen Bereich, wie auch bei der Pflege und Unterhaltung der Platzanlage.
Schnell wurde im Gespräch zwischen mir und den Verantwortlichen des Golfclubs deutlich, wo sie Hilfe benötigen. Neue Sozialräume für die Mitarbeiter mit Behinderung, die für die Pflege der Golfanlage zuständig sind, werden dringend benötigt. Aus Geldnot wurden die alten Bürocontainer des provisorischen Clubhauses in Sozialräume umgewandelt. „Jetzt ist es an der Zeit zusätzlich zu würdigen Arbeitsplätzen endlich auch angemessene Sozialräume zu schaffen“, sagt Golfclub Ehrenpräsident Dr. Fritz-Martin Müller in dem Gespräch und bittet mich bei meinem Besuch um Unterstützung dieses Vorhabens. Die Summe für den Neubau soll 100 000 Euro betragen. Davon haben die 500 Vereinsmitglieder bereits 10 000 Euro durch Spenden selbst aufgebracht. Durch einen Antrag bei „Aktion Mensch“ sollte ein weiterer großer finanzieller Zuschuss zur Bausumme erfolgen. Leider wurde diesem Antrag nicht entsprochen. Dadurch droht das wichtige Bauvorhaben in weite Ferne zu rücken.
Clubpräsidentin Gisela Keßler sieht den Neubau von Sozialräumen auch deswegen als notwendig an, weil sich für die Zukunft auch die Möglichkeit ergibt, die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung – in Absprache mit dem Niels-Stensen-Haus - im Golfclub zu erhöhen.
Bei dem Treffen versprach ich zu prüfen, welche Möglichkeiten es von Seiten des Bundes geben könnte, dieses Vorhaben finanziell zu unterstützen und mit „Aktion Mensch“ in dieser Angelegenheit Kontakt aufzunehmen. Ich bin von dem integrativen Konzept des Golfclubs begeistert und werde mein möglichstes tun, um den Neubau voranzutreiben.
Foto: Andreas Mattfeldt mit Clubpräsidentin Gisela Keßler im Golfmobil vor der Fahrt über das Gelände des Golfclubs
Sie sind Schüler oder in einer Berufsausbildung und wollten schon immer mal eine Zeit im Ausland verbringen? Oder Sie kennen Schüler oder junge Berufstätige mit Abenteuerlust? Ab sofort gibt es wieder die tolle Chance: der Deutsche Bundestag vergibt im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms erneut rund 360 Stipendien für einen Aufenthalt in den USA. Deswegen lade ich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige nachdrücklich dazu ein, sich ab sofort um eines der begehrten Stipendien für ein Jahr in den USA zu bewerben.
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm, ein gemeinsames Programm vom Deutschen Bundestag und amerikanischen Kongress, geht bereits in sein 31. Jahr. Das PPP-Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie notwendige Versicherungskosten. Die Stipendiaten leben in amerikanischen Gastfamilien und lernen so den Alltag in den USA aus erster Hand kennen.
Bundestagsabgeordnete nominieren die PPP-Stipendiaten und übernehmen für sie eine Patenschaft. Im Dezember diesen Jahres entscheidet sich, welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate wird. Ich hoffe natürlich, dass ich wieder eine Patenschaft übernehmen kann. Momentan stehe ich Pate für den Schüler Tim Mühlenbeck aus Ritterhude, der in Michigan lebt. Für das kommende Programmjahr habe Janika Koske aus Langwedel nominiert hat. Die junge IT-Kauffrau nimmt ab August am Berufstätigen-Programm teil und hat gerade das obligatorische Vorbereitungsseminar durchlaufen. Berichte ehemaliger Stipendiaten aus unserem Wahlkreis gibt es auch auf meiner Homepage.
In den 299 Bundestagswahlkreisen stehen etwa 75 Stipendien für Berufstätige und 285 Stipendien für Schüler zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2014) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31.7.2014) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein.
Die Bewerbung für ein PPP-Stipendium ist ab sofort mit einer Bewerbungskarte möglich. Diese muss bis spätestens 13. September 2013 bei der für den Wahlkreis 34 zuständigen Austauschorganisation eingegangen sein.
Bewerbungskarten und weitere Informationen können in meinen Wahlkreisbüros in Verden und Osterholz angefordert werden. Weitere Informationen im Internet auf der Bundestagshomepage.
Die christlich-liberale Koalition hat sich auf eine Gesetzesinitiative zur Erdgasförderung bzw. zum sogenannten Fracking geeinigt: Bereits im Februar hatten die beiden zuständigen Minister Peter Altmaier und Dr. Philipp Rösler einen sehr guten Entwurf vorgelegt, der die Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung bzw. das Fracking zugunsten eines Schutzes von Mensch und Umwelt verbessert hat. An diesem Entwurf haben wir noch einige Verschärfungen vorgenommen, die aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion notwendig waren.
Die Gesetzesinitiative, die am 15. Mai vom Kabinett beraten und anschließend vom Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, enthält erhebliche Verbesserungen der rechtlichen Situation für die Genehmigung von Fracking- bzw. Erdgasfördervorhaben. Auch die Rahmenbedingungen für die Entsorgung des anfallenden Lagerstättenwassers, das mit giftigen Stoffen belastet ist, werden erheblich verbessert.
Die Hürden für die Genehmigung von Fracking-Vorhaben sowie die Verpressung des kontaminierten Lagerstättenwassers werden durch diese Gesetzesinitiative erheblich höher gelegt als bisher. Bereits der erste Entwurf der Ministerien sah eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Fracking-Vorhaben, das Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde sowie ein Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten vor.
Dieser Entwurf wurde von der christlich-liberalen Koalition nun in einigen Punkten noch verschärft: Einführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung für alle Fördervorhaben in der konventionellen Erdgasförderung, Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung auch auf Anträge zur Verpressung von Lagerstättenwasser, Verpressungsverbot von Flowback in Wasserschutzgebieten, Offenlegung der beim Fracking verwendeten Inhaltsstoffe. Damit sind viele Punkte, die die Kritiker der Fracking-Methode immer angeführt und gefordert haben, umgesetzt.
Es war ein langer Kampf, den ich in meiner Fraktion und in der FDP führen musste, um die jetzt erreichten Verschärfungen umzusetzen. Nicht zuletzt hat die Gründung einer ca. 80 CDU/CSU-Abgeordnete umfassenden Gruppe durch mich dazu geführt, dass meine Forderungen Gehör gefunden haben. Viele der nun vorgelegten Änderungen sind gerade für den Landkreis Verden von Bedeutung: In unserem Landkreis ist weniger das Fracking das Problem – in der Vergangenheit kam es vielmehr zu Problemen, die im Zusammenhang mit der konventionellen Gasförderung stehen: Der Transport von Lagerstättenwasser sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser im Trinkwasserschutzgebiet. Deshalb freue ich mich, dass wir den Kabinettsentwurf dahingehend ändern konnten, dass eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung für Erdgasfördervorhaben – wie sie bei uns in der Region stattfinden – vorgeschrieben werden wird. Sollte bei der Umweltverträglichkeitsvorprüfung herauskommen, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Fördervorhaben zu befürchten sind, wird eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Außerdem muss für die Verpressung von Lagerstättenwasser generell eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Damit haben wir die nötigen Konsequenzen aus den Unfällen, die bei uns passiert sind, gezogen und die Hürden für neue Genehmigungen so hoch gelegt, dass in Zukunft nur solche Vorhaben sowohl zur Förderung von Erdgas als auch zur Verpressung des Lagerstättenwassers genehmigt werden können, von denen keine Gefährdung für Mensch und Umwelt befürchtet werden muss.
Am liebsten wäre es mir gewesen, wenn für einige Jahre das Einbringen von giftigen Stoffen in die Erde, d.h. Fracking sowie Verpressung von Lagerstättenwasser, in Gänze verboten worden wäre. Das ist allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Bund nicht möglich. Die Länder haben jetzt genügend Instrumente an der Hand, ein Moratorium umzusetzen. Für unseren Landkreis kann ich das Resümee ziehen, dass sich der Kampf gelohnt hat.
Es gibt gute Neuigkeiten für private Kleinvermieter: Sie werden künftig besser geschützt. Private Haus- und Wohnungsbesitzer werden am häufigsten Opfer von Mietbetrügern. Der Bundestag hat das Mietrecht geändert, um den Vermietern neue juristische Mittel zum Schutz gegen das Mietnomadentum zur Verfügung zu stellen. Diese Neuregelung ist seit 1.5.2013 in Kraft.
Anders als große Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind private Vermieter bei Gerichtsprozessen und Zwangsvollstreckungen viel häufiger mit praktischen Schwierigkeiten konfrontiert. Dazu gehören z.B. die Räumung der Wohnung sowie der Abtransport und die Einlagerung der Möbel. Außerdem kommen zu den Mietausfällen erhebliche Kosten für die Prozessführung vor Gericht.
Private Vermieter können zukünftig Zahlungs- und Räumungsansprüche schneller durchsetzen und die betroffene Immobilie kostengünstiger räumen lassen. Laut der gesetzlichen Neuregelung müssen Gerichte künftig Räumungssachen vorrangig bearbeiten. Außerdem kann ein Mieter vom Gericht dazu verpflichtet werden, eine Sicherheit für die Monatsmieten zu stellen, die während langwieriger Räumungsprozesse auflaufen. Befolgt er diese Anordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden. Die bisherige „klassische Räumung“ wird durch das Modell der „Berliner Räumung“ ersetzt: Hiernach kann ein säumiger Mieter per Gerichtsvollzieher direkt zum Verlassen der Wohnung aufgefordert werden. Abtransport und Einlagerung der Einrichtung erfolgen anschließend, ohne dass Kosten für den Vermieter entstehen. Auch für die Vollstreckungskosten muss der Vermieter nicht mehr aufkommen.
Diese gesetzliche Neuregelung schützt Kleinvermieter in den Landkreisen Verden und Osterholz besser vor Schäden durch sogenannte Mietnomaden.